Soziale Medien haben neben ihrem Unterhaltungsfaktor und den Informationsmöglichkeiten auch einen starken Einfluss auf die Kommunikation im schulischen Kontext.
Fragen zum Unterrichtsstoff, Informationen zu den Hausaufgaben, zu dem Vertretungsunterricht oder auch zu einem Ausflug sind Aspekte, in welchem der Klassenchat positiv genutzt werden kann. Auch lustige Bilder oder Videos werden im Klassenchat gerne geteilt.
Wie werden Soziale Netzwerke von Kindern und Jugendlichen genutzt?
Kinder
33% der 8 bis 9-Jährigen haben laut der KIM-Studie 2024 ein eigenes Smartphone. Die Zahl erhöht sich bei den 10 bis 11-Jährigen auf 63% und bei den 12 bis 13-Jährigen auf 79%. Das Smartphone wird in dieser Altersspanne überwiegend unbegleitet, also ohne elterliche Aufsicht, mit jeweils 86% zum Spielen oder zum Surfen im Internet genutzt. Als Messenger-Dienst fällt WhatsApp bei etwa der Hälfte der Befragten unter die Top-3 Apps, dabei steigt die Nutzung mit dem Alter an.
Jugendliche
Bei Jugendlichen steht das Smartphone in seiner Nutzung noch mehr im Fokus. Laut der JIM-Studie 2024 haben nahezu alle Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren ein eigenes Smartphone (93). Mit diesem und weiteren digitalen Geräten sind sie im Durchschnitt etwa 200 Minuten am Tag online. WhatsApp ist bei den Jugendlichen mit 96% regelmäßiger Nutzung deutlich auf dem ersten Platz der Online-Angebote und wird auch im Kontext Klassenchat entsprechend eingesetzt. Alternative Messenger-Dienste wie Threema oder Signal werden weitestgehend nicht genutzt. WhatsApp ist mittlerweile laut seiner AGB ab 13 Jahren mit Zustimmung der Eltern erlaubt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel Sicheres Surfen auf Social Media | Digitale Schule Hessen.
Warum kann der Klassenchat problematisch sein?
Neben den genannten positiven Aspekten können auch Probleme im Klassenchat auftreten. Streit, Gerüchte, Mobbing oder das Teilen kritischer Inhalte sind dabei mögliche Gründe.
Kinder und Jugendliche tasten sich an Kommunikationsregeln heran, die auch in der digitalen Kommunikation beachtet werden sollten. Diese Regeln werden auf vielen Plattformen „Netiquette“ genannt. Gerade jüngere Kinder können ihre Äußerungen und Handlungen im digitalen Raum u.U. noch nicht abschätzen. Eine begleitete Moderation durch die Eltern und das Thematisieren von Klassenchats im Unterricht kann das Verständnis für diese Form der digitalen Kommunikation unterstützen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Jugendliche den gleichen sozialen und rechtlichen Regeln, die sie im nicht-digitalen Lebensraum zu beachten lernen, auch im virtuellen, digitalen Raum folgen.
Werden beispielsweise Kommunikationsregeln nicht beachtet, kann Cybermobbing durch das systematische Ausschließen oder einem systematischen Beleidigen einer Mitschülerin oder eines Mitschülers Folgen sein. Cybermobbing ist ein Sammelbegriff, der je nach Tatausführung u.a. Straftatbestände wie Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), üble Nachrede (§186 StGB), Nötigung (§240) oder Nachstellung (238 StGB) umfassen kann.
Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG) und das Recht am eigenen Bild (§22 KunstUrhG) können durch das Aufnehmen und Teilen von Bildern und Videos verletzt werden. Werden Bilder und Videoaufnahme von Mitschülerinnen und Mitschülern auch noch zur Belustigung der Gruppe bearbeitet oder kommentiert, können wieder Straftatbestände wie Beleidigung und Körperverletzung erfüllt sein. Die Regel Einmal im Internet - Immer im Internet! sollte unbedingt beachtet werden, da durch die Verbreitungslogik von Internet und Social Media alle Inhalte schnell und unwiderruflich den Klassenchat verlassen und eine große Reichweite erzielen können. Cybermobbing kann jede Schülerin und jeden Schüler einzeln, aber auch die Klassengemeinschaft insgesamt stark belasten und negative Verhaltensweise im analogen Miteinander fortführen oder verstärken.