An beruflichen Schulen, in der Sekundarstufe II sowie in besonderen Fällen auch in den Klassenstufen 8 bis 10 der allgemein bildenden Schulen kann der Präsenzunterricht auf Basis des Hessischen Schulgesetzes durch digital-gestützten Distanzunterricht ersetzt werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 25 Prozent der Unterrichtsstunden und für die Berufsschule von 50 Prozent. Der digital gestützte Distanzunterricht wird auf freiwilliger Basis eingerichtet und setzt die Zustimmung der schulischen Gremien und des Schulträgers sowie eine entsprechende technische Ausstattung der Schulen und ihrer Schülerinnen und Schüler voraus. Sind alle diese Anforderungen erfüllt, prüft und genehmigt das Kultusministerium die Anträge.
Im Rahmen des digital gestützten Distanzunterrichts besteht die Möglichkeit, den Unterricht so zu organisieren, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Kurses gleichzeitig dieselbe Unterrichtseinheit absolvieren müssen, beispielsweise durch den Einsatz von Erklärvideos, Tutorials oder Lernapps. Mit Hilfe dieser neuen Optionen möchten wir pädagogisch-didaktischen Innovationen zusätzlichen Schwung verleihen.