Schülerinnen und Schüler nutzen im Unterricht Tablets und Laptops.

DigitalPakt

Die Digitalisierung der Schulen ist eine gemeinsame Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen.

Im März 2019 haben sich Bund und Länder im sogenannten „DigitalPakt“ auf eine Zusammenarbeit geeinigt, um die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik weitervoranzutreiben. Dazu stellt der Bund rund 5 Milliarden Euro zur Verfügung und die Länder ergänzen mindestens weitere 500 Millionen Euro, sodass 5,5 Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur der Schulen investiert werden. Die Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass die finanziellen Mittel des Bundes in den Aufbau digitaler Bildungsinfrastruktur fließen und die Länder für die inhaltliche Entwicklung wie beispielsweise die entsprechende Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Curricula und die Weiterentwicklung des Unterrichts im Hinblick auf die Digitalisierung sorgen.  

Der DigitalPakt Schule ist auf fünf Jahre angelegt.

Voraussetzung für den DigitalPakt war eine Änderung des Grundgesetzes, die es dem Bund ermöglicht, den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu gewähren

Der DigitalPakt Schule wird in Hessen im Rahmen der Strategie Digitale Schule Hessen umgesetzt. Gemeinsam stocken die Schulträger und das Land die DigitalPakt-Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro auf. Damit erhöht Hessen die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von zehn auf 25 Prozent.

Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden drei Zusatzvereinbarungen (Annexe) zwischen Bund und Ländern beschlossen, das Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte, die Zusatzvereinbarung Administration und das Leihgeräteprogramm für Lehrkräfte. Diese Vereinbarungen wurden mit jeweils 500 Mio. Euro Bundesmittel ausgestattet. Länder bzw. Schulträger müssen jeweils mindestens 10 Prozent zusätzlich investieren. Hessen hat in allen drei Zusatzvereinbarungen seinen Anteil von jeweils 37,2 Mio. Euro Bundesmittel mit Landesmitteln auf jeweils 50 Mio. Euro aufgestockt und den Eigenanteil damit vollständig aus Landesmitteln finanziert.

Mit der fortschreitenden Umsetzung des „DigitalPakts“ und seiner Zusatzvereinbarungen wurde ein wichtiger Schritt zur digitalen Ausstattung der Unterrichtsräume, beim WLAN-Ausbau sowie bei der Versorgung mit mobilen Endgeräten erreicht. Schulen können auch auf ein verbessertes IT-Supportangebot zurückgreifen, das weiter ausgebaut wird. In enger Kooperation mit den Schulträgern werden, auch unter Einbezug der Staatlichen Schulämter, Lösungen für eine zeitgemäße Ausstattung der Schulen kontinuierlich vorangetrieben.

Drei übereinander gestapelte Würfel, auf denen die Buchstaben FAQ stehen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zur Strategie Digitale Schule Hessen, dem DigitalPakt und dem Antragsverfahren.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen Schulen (Hessisches Digitalpakt-Gesetz - HDigSchulG)
vom 25. September 2019, zuletzt geändert am 30. Juni 2020

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