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Häufig gestellte Fragen

Im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ zwischen Bund und Ländern gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur. Davon hat Hessen 372 Mio. Euro erhalten. Zusätzlich verpflichten sich die Länder zu pädagogischen Maßnahmen und zur Qualifizierung der Lehrkräfte. Bund und Länder haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung „DigitalPaktSchule 2019 bis 2024“ geschlossen.

Die für Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro wurden mit einem Eigenanteil des Landes und der Schulträger von 25 Prozent statt der vom Bund geforderten 10 Prozent aufgestockt. So stehen in Hessen bis zum Jahr 2024 rund eine halbe Milliarde Euro für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den Schulen zur Verfügung. Zur Umsetzung des DigitalPakts wurde das Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur (Hessisches Digitalpakt-Gesetz - HDigSchulG) vom 25. September 2019 vom Hessischen Landtag beschlossen. Die Förderrichtlinie, die das Antragsverfahren regelt, wurde am 2. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.

Der DigitalPakt Schule wird in Hessen im Rahmen der Strategie Digitale Schule Hessen umgesetzt. Die Strategie umfasst neben dem Ausbau der technischen Infrastruktur auch die Förderung des Unterrichts mit digitalen Medien und den Aufbau digitaler Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern und bei Lehrkräften.

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Träger der öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, der genehmigten Ersatzschulen, der Schulen in Landesträgerschaft sowie die Träger staatlich anerkannter Pflegeschulen.

Mit dem Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur gefördert. Dabei wird das Ziel des Aufbaus möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen verfolgt.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
  • Einrichtung von WLAN
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, die das Landesangebot sinnvoll ergänzen
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Beamer, Displays nebst dazugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen
  • digitale Arbeitsgeräte, beispielsweise für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder fachrichtungsbezogene Bildung an beruflichen Schulen
  • Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern
  • Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern. Personalkosten der Schulträger sind hierbei nicht förderfähig.
  • Schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets, wenn 1. die Schule über die oben beschriebene, förderfähige digitale Vernetzung verfügt und  2. spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und 3. bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte am Ende der Laufzeit des Investitionsförderprogramms 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen des Schulträgers nicht überschreiten.

Smartphones sowie mobile Endgeräte für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen sind nicht förderfähig.

Das Kultusministerium steuert die Umsetzung im pädagogischen und technischen Bereich, das heißt Schulen werden durch pädagogische Beratung und Qualifizierung der Lehrkräfte dabei unterstützt, die beantragte technische Ausstattung pädagogisch sinnvoll einzusetzen. Dazu werden auch regionale Abstimmungsstrukturen zwischen Schulen, Staatlichen Schulämtern und Schulträgern aufgebaut.

Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese stellt detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur Verfügung.

Die Umsetzung des DigitalPakts wird durch die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung fachlich unterstützt.

Die Schulträger haben ihre Förderanträge nach den vorgeschriebenen Mustern in schriftlicher und elektrischer Form an die WIBank gerichtet. Grundsätzlich war für jede Maßnahme ein gesonderter Antrag zu stellen, jedoch konnten auch gleichartige Maßnahmen eines Schulträgers in einer Anmeldung zusammengefasst werden. Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2021.

Die Anträge umfassen folgende Angaben:

  • eine Bestätigung darüber, dass die Maßnahme zusätzlich nach § 9 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ist,
  • eine Darstellung der Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung inklusive Beginn des Investitionsvorhabens) kumuliert für alle in den Antrag einbezogenen Schulen,
  • die Erklärung, dass es sich um einen selbstständigen noch nicht begonnenen Abschnitt einer Maßnahme handelt, sofern das Investitionsvorhaben vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde,
  • eine Erklärung des Schulträgers zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,
  • eine Erklärung zu Mitteln aus anderen Fördermaßnahmen zum Ausschluss von Doppelförderungen,
  • im Fall des Leasings eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
  • eine Erklärung darüber, dass die Finanzierung während der gesamten Zweckbindungsfrist gesichert ist, sowie
  • eine Bestätigung des Staatlichen Schulamtes darüber, dass das vorgelegte Medienbildungskonzept abgestimmt wurde.

Die WIBank bearbeitet die Anträge. Nach Abschluss der Antragsprüfung werden die Anträge zusammen mit einem Entscheidungsvorschlag an das Hessische Kultusministerium weitergeleitet, welches die beantragte Maßnahme im Hinblick auf das Medienbildungskonzept prüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen leitet das Hessische Kultusministerium die Bestätigung darüber sowie den Antrag an die Bewilligungsstelle weiter. Das Hessische Ministerium der Finanzen bewilligt die Anträge im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusministerium.

Als förderfähig eingestufte Maßnahmen werden durch die WIBank in eine Förderliste aufgenommen. Die Liste wird grundsätzlich jeweils zur Mitte eines Monats aktualisiert. Der Mittelabruf für eine Maßnahme ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Förderliste möglich.

Damit Ausstattung, pädagogische Konzepte der Schulen und Fortbildungsplanung ineinandergreifen können, mussten sich die Schulträger mit den jeweiligen Staatlichen Schulämtern im Vorfeld der Antragstellung eng über die zu beantragenden Ausstattungsmaßnahmen abstimmen. Dazu wurde empfohlen, regionale Steuergruppen einzurichten.

Den öffentlichen Schulträgern und Ersatzschulträgern wurden zur Finanzierung des Eigenanteils Darlehen in Höhe des jeweiligen Kontingents zur Verfügung gestellt. Dazu wurde im Vorfeld der Abschluss eines Darlehensrahmenvertrages mit der WIBank notwendig. Zur Weiterleitung der Bundesmittel hat die WIBank im Vorfeld mit den Antragsberechtigten zusätzlich eine Zuschussvereinbarung abgeschlossen.

Wesentliche Voraussetzung für einen Förderantrag war die Vorlage eines Medienbildungskonzepts durch jede einzelne Schule.

Das Medienbildungskonzept hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:

  • eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung,
  • ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept sowie
  • eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des schuleigenen Medienbildungskonzepts erhalten die Schulen weiterhin insbesondere durch die Fachberatung Medienbildung an den Staatlichen Schulämtern. Auch der Praxisleitfaden „Medienkompetenz - Bildung in der digitalen Welt“ enthält hilfreiche Informationen über Aufbau und Erarbeitungsschritte eines Medienbildungskonzepts. Zudem bietet ein zweckgebundener pädagogischer Tag eine Möglichkeit zur Unterstützung unter anderem im Erarbeitungs- und Weiterentwicklungsprozess des Medienbildungskonzeptes von Schulen.

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