Im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ zwischen Bund und Ländern gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur. Davon hat Hessen 372 Mio. Euro erhalten. Zusätzlich verpflichten sich die Länder zu pädagogischen Maßnahmen und zur Qualifizierung der Lehrkräfte. Bund und Länder haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung „DigitalPaktSchule 2019 bis 2024“ geschlossen.
Die für Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro wurden mit einem Eigenanteil des Landes und der Schulträger von 25 Prozent statt der vom Bund geforderten 10 Prozent aufgestockt. So stehen in Hessen bis zum Jahr 2024 rund eine halbe Milliarde Euro für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den Schulen zur Verfügung. Zur Umsetzung des DigitalPakts wurde das Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur (Hessisches Digitalpakt-Gesetz - HDigSchulG) vom 25. September 2019 vom Hessischen Landtag beschlossen. Die Förderrichtlinie, die das Antragsverfahren regelt, wurde am 2. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.
Der DigitalPakt Schule wird in Hessen im Rahmen der Strategie Digitale Schule Hessen umgesetzt. Die Strategie umfasst neben dem Ausbau der technischen Infrastruktur auch die Förderung des Unterrichts mit digitalen Medien und den Aufbau digitaler Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern und bei Lehrkräften.