Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht an Laptops.

Medienbildungskonzepte

Um digitale Medien im Unterricht sinnvoll einsetzen zu können, benötigen Schulen ein Medienbildungskonzept. Es bietet den pädagogischen Rahmen für den Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeit mit Medien an der Schule und schafft die Grundlage für inhaltlich und methodisch aufeinander abgestimmte Lernangebote für alle Schülerinnen und Schüler, damit diese in ihrer Schullaufbahn die Kompetenzen erwerben, mit Medien sicher zu arbeiten, diese zu reflektieren und zu bewerten.

Ein Medienbildungskonzept sollte folgende Anforderungen erfüllen.

Bestandteile

Im Medienbildungskonzept sind die zentralen Ziele zu definieren, wie der pädagogische Einsatz digitaler Medien in der Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgen und in welchen Fächern und Jahrgangsstufen der Kompetenzaufbau bei Schülerinnen und Schülern gefördert werden soll. Ziel ist kein statisches Dokument - vielmehr ist ein Medienbildungskonzept als Prozess zu verstehen, der sich beständig weiterentwickelt.

Bei der Erarbeitung und Umsetzung eines Medienbildungskonzepts handelt es sich um einen wichtigen Prozess innerhalb der Schulentwicklungsarbeit, der durch eine Steuergruppe initiiert und kontinuierlich begleitet werden sollte. Mitglieder sollten neben der Schulleitung auch Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte mit Erfahrung im Bereich Medienbildung, der/die IT-Beauftragte der Schule und Delegierte aus möglichst verschiedenen Fachkonferenzen sein.

Zu Beginn sollte eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, in der die aktuelle Nutzung digitaler Medien im Unterricht, die technische und räumliche Ausstattung der Schule sowie der Kenntnisstand des Kollegiums erfasst wird. Mit der Checkliste Medienbildung wird den Schulen ein Instrument zur Verfügung gestellt, das sie bei der schulinternen Bestandsaufnahme unterstützen soll.

Bei der Unterrichtsentwicklung geht es sowohl um die Nutzung der Medien für Lehr- und Lernprozesse als auch um Medien als Gegenstand des Unterrichts. Die sinnvolle Einbindung digitaler Lernumgebungen in den Unterrichtsalltag erfordert ein verändertes Lehren und Lernen. Es ist zu eruieren, in welchem Maße die didaktische Integration von Medien im Unterricht bereits stattfindet und wie diese ausgebaut werden soll.

Die hohe Verfügbarkeit von digitalen Bildungsinhalten ermöglicht und erfordert eine zunehmende Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Planung und Gestaltung ihrer eigenen Lernprozesse. Es ist für die Lernenden von zunehmender Bedeutung, Fakten, Prozesse und Entwicklungen einzuordnen, miteinander zu verknüpfen, zu bewerten und Stellung zu nehmen. Hierauf sollte Schule reagieren, indem sie das prozess- und ergebnisorientierte Lernen in den Vordergrund stellt. Dabei sollten Vereinbarungen zur Nutzung der Medien entwickelt werden (zum Beispiel in Form eines Nutzungskonzepts oder der Verankerung in der Schulordnung).

 

Die technische Ausstattungsplanung sollte von der Frage geleitet werden, welche Infrastruktur/Ausstattung notwendig ist, um die geplanten Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu realisieren und den Kompetenzaufbau der Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Dabei ist auch zu ermitteln, welche Bildungsmedien/Software erforderlich sind. Hierzu ist eine frühzeitige Einbindung der Schulträger anzustreben.

Zentrale Fragen können sein: Welche IT-Ausstattung hat die Schule bereits und wie soll diese weiterentwickelt werden? Wie sieht die WLAN-Abdeckung aus? Welche Bandbreiten stehen zur Verfügung? Wie viele PC-Räume, Lernbereiche oder Mediotheken gibt es? Gibt es Tablets oder andere mobile Geräte? Steht den Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften eine Lernplattform zur Verfügung?

Um die Funktionsfähigkeit der Technik sicherzustellen, ist mit dem Schulträger abzustimmen, wer der Schule als IT-Verantwortlicher auf Seiten des Schulträgers oder durch den Schulträger beauftragten externen IT-Dienstleister für die Absicherung der IT-Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Ausfallszenarien (Erreichbarkeit, Erstinformation, Auftragsklärung, Vollzug) zwischen Schule und IT-Verantwortlichen des Schulträgers sind zu klären und ein schulischer Erstansprechpartner für den Schulträger ist festzulegen.

Ein wesentlicher Baustein des Medienbildungskonzepts ist ein Fortbildungskonzept. Lehrerinnen und Lehrer müssen über Kenntnisse zu den an der Schule vorhandenen digitalen Medien verfügen und diese auch pädagogisch angemessen und im Sinne des angestrebten Unterrichts einsetzen können. Bei der Erhebung des Fortbildungsbedarfs ist darzulegen, um welche Inhalte es sich handelt und welche Angebote geplant sind (technikbezogene Anwenderschulungen/Einweisungen durch den Schulträger, externer Anbieter über Schulbudget für schulspezifische Themen, regionale Fortbildungen gemeinsam mit weiteren Schulen, Teilnahme an Landesangeboten).

Es sollte festgelegt werden, wie die Kommunikation mit den Eltern über das Medienbildungskonzept sowie über konkrete IT-Ausstattungsplanungen stattfindet. Dabei sollten auch Fragen des Datenschutzes einbezogen werden. Eltern sollten außerdem darüber informiert werden, wer Ansprechpartner der Schule in Fragen des Jugendmedienschutzes ist.

Es ist schulintern festzulegen, welche Meilensteine zur Umsetzung des Medienbildungskonzepts vorgesehen sind.

Da das Medienbildungskonzept einen Teil des Schulprogramms darstellt, sollte es auch bei der schulinternen Evaluation berücksichtigt werden. Dies ist sinnvoll, da es sich nicht um ein statisches Konzept handelt, sondern kontinuierlich im Zuge aktueller Entwicklungen fortgeschrieben werden muss.

Der geschilderte Prozess mündet in das Medienbildungskonzept, das nicht als ein statisches Dokument zu verstehen ist, sondern vielmehr in einen dynamischen Entwicklungsprozess eingebettet sein muss, der fortlaufende Entwicklungen innerhalb der digitalen Gesellschaft berücksichtigt und darauf reagiert. Das Medienbildungskonzept bedarf nach § 6 Abs. 4 HSchG der Entscheidung der Gesamtkonferenz. 

Pädagogisch-technisches Einsatzkonzept

Als Grundlage für die Antragsstellung der Schulträger auf Mittel aus dem Digitalpakt ist ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept erforderlich. Es ist die pädagogische Begründung für die beantragte Technik. Es ist Teil des schulischen Medienbildungskonzepts, das an den pädagogischen Konzepten ausgerichtet ist, welche die Schulentwicklung bestimmen. Es ersetzt nicht die Erarbeitung des vollumfänglichen Medienbildungskonzepts. Dieses ist ein Prozess, der jetzt begonnen werden und bis zum Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule 2024 abgeschlossen sein soll.

Nähere Informationen erteilt das Staatliche Schulamt.

Schlagworte zum Thema