Ältere Schülerinnen und Schüler bekommen von einer Lehrerin etwas auf einem Laptop gezeigt.

Förderverfahren für Pflegeschulen

In Hessen sind auch die Träger staatlich anerkannter Pflegeschulen, Altenpflegeschulen, Kinderkrankenpflegeschulen und Krankenpflegeschulen (im Folgenden zusammengefasst: Pflegeschulen) teilnahmeberechtigt. Das Antragsverfahren ist abgeschlossen Die Pflegeschulträger haben ihre Förderkontingente in Anspruch genommen.

Die praktische Umsetzung des Förderverfahrens ist auf die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übertragen worden. Diese steht auch als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung.

Die Mittelbereitstellung erfolgt über die WIBank.

Zusammensetzung der Fördermittel

Die Fördermittel setzen sich aus einem Bundeszuschuss (75%) und einem Eigenanteil des Förderungsempfängers (25%) zusammen. Dieser Eigenanteil wird bei Maßnahmen der Pflegeschulen vollständig aus Landesmitteln übernommen. Aus diesem Grund hat die WIBank Zuwendungsrahmenverträge mit allen teilnahmeberechtigten Schulträgern bereits im Vorwege als vertragliche Grundlage für die Bereitstellung der Fördermittel abgeschlossen.

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