Schülerin schreibt etwas an einem Smartboard.

Förderverfahren für öffentliche Schulträger und Ersatzschulträger

Die praktische Umsetzung des Förderverfahrens ist auf die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übertragen worden. Diese steht auch als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung erfolgt über die WIBank.

Zusammensetzung der Fördermittel

Die Fördermittel setzen sich aus einem Bundeszuschuss (75%) und einem Eigenanteil des Förderungsempfängers (25%) zusammen. Diesen Eigenanteil tragen bei Maßnahmen der öffentlichen Schulträger und Ersatzschulträger das Land und der Schulträger jeweils zur Hälfte. Dafür wird ein Kofinanzierungsdarlehen bei der WIBank über 10 Jahre gewährt. Die Tilgung und die Zinszahlung für das Kofinanzierungsdarlehen werden jeweils hälftig vom Land übernommen.

Aus diesem Grund hat die WIBank die Darlehensrahmenverträge mit allen teilnahmeberechtigten Schulträgern bereits im Vorwege als vertragliche Grundlage für die Bereitstellung der Kofinanzierungsdarlehen abgeschlossen.

Förderanträge sind gestellt

Mit Erlass des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen Schulen (Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz – HDigSchulG) und Inkrafttreten der Förderrichtlinie konnten die Förderanträge der Teilnahmeberechtigten bis zum 31. Dezember 2021bei der WIBank gestellt werden.

Alle kommunalen Schulträger haben ihre Förderkontingente vollständig mit Anträgen belegt. Nach erfolgter Prüfung werden die als förderfähig eingestuften Maßnahmen auf einer Förderliste veröffentlicht. Die jeweils aktuelle Fassung  steht auf der Programmseite der WIBank unter dem Reiter „Downloads“ zur Verfügung gestellt.

Mit Aufnahme auf die Förderliste können Mittelabrufe von den Schulträgern grundsätzlich getätigt werden. Die Mittelabrufe werden mittels eines Abrufformulars beantragt, welches ebenfalls auf der Programmseite der WIBank zur Verfügung gestellt wird. Die weiteren Voraussetzungen für den Mittelabruf ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Formularen.

Weitere Informationen finden Sie bei der WI-BankÖffnet sich in einem neuen Fenster

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