Um für Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen für das digital gestützte Lernen in ihrer häuslichen Umgebung zu verbessern, haben sich Bund und Länder alässlich der Corona-Pandemie auf ein Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte im Umfang von 500 Mio. Euro verständigt. Dafür wurde eine Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 geschlossen. Hessen stehen rund 37,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel des Sofortausstattungsprogramms werden den kommunalen Schulträgern und den Ersatzschulträgern für die Anschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten gewährt. Die Geräte sollen Schülerinnen und Schülern ohne eigene Geräte als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit Geräten versorgen zu können, hat Hessen die Mittel auf 50 Mio. Euro aufgestockt.
Die Mittel wurden den kommunalen Schulträgern und den Ersatzschulträgern auf Grundlage des Hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetzes (HDigSchulG) in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juni 2020 zur Verfügung gestellt.
Das Programm ist abgeschlossen. Die Schulträger haben rund 95.000 mobile Endgeräte zum Verleih an Schülerinnen und Schüler angeschafft.