Pornografie im Netz

Der internationale Safer Internet Day am 6.2. betrachtet in Deutschland unter dem Slogan Let's talk about Porno! das Thema Pornografie im Netz.

Im Internet und in der Kommunikation über Social Media können heute sowohl Jugendliche als auch Erwachsene ungewollt mit den unterschiedlichsten pornografischen Inhalten konfrontiert werden. Wo früher das Zeigen des Ausweises in der Videothek oder das beaufsichtigte Kaufen der Zeitschrift im Kiosk den Zugang dazu erschwert haben, ist über digitale Medien heute ein anonymer, kostenfreier und unkomplizierter Konsum pornografischer Inhalte möglich.

Ungewollt wird man beim Videostreaming mit einer zweideutigen Werbung oder über den Messenger z.B. mit einem sogenannten dickpic - eine Abbildung des männlichen Geschlechtsteils – konfrontiert.

Neben dieser ungewollten Konfrontation wird auch eine mögliche Fotoumwandlung mittels KI ein immer problematischerer Aspekt, den es auch in Bezug auf pornografische Inhalte im Netz zu beachten gilt.  Bekleidete Menschen können damit auf Fotos nackt dargestellt werden. Diese sogenannten Deepnudes können zu einem gefährlichen Missbrauch führen. Neben jungen Menschen, die Bilder posten, sollten auch Eltern und Vertrauenspersonen sich dieser Problematik bewusst sein.

Diese digitalen Grenzverletzungen sind auch Schwerpunkt des diesjährigen Safer Internet Days in Deutschland.

Welchen Einfluss kann die Konfrontation mit pornografischen Inhalten im Netz auf Kinder und Jugendliche haben?

Das Internet stellt nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren eine wichtige Quelle der Sexualaufklärung dar. Jugendliche wollen sich über das Internet u.a. zu Themen rund um die Sexualität informieren oder ihre Neugier auf Sexualität befriedigen. Dies kann eine positive und ergänzende Rolle zur Sexualerziehung durch Schule und Elternhaus haben. Dabei sollte beachtet werden, dass sie neben den o.g. pornografischen Inhalten auch mit Schönheitsidealen konfrontiert werden können, die sie verunsichern und falsche Vorstellungen oder Erwartungen im Hinblick auf die eigene Beziehungsgestaltung und erfüllte Sexualität erzeugen. Dies belegen auch Zahlen einer bundesweiten Umfrage der Landesanstalt für Medien. Darin geben 32% der Jungen zwischen 11 und 13 und 21% der Mädchen zwischen 11 und 13 an, dass Pornos ihre Vorstellung von Körperwahrnehmung und Sexualität beeinflussen. Die Konfrontation mit Pornos wird laut Befragungsergebnissen insbesondere für Mädchen als schockierend und demütigend empfunden. Auch geben fast die Hälfte der Befragten an, dass sie Dinge in Pornos gesehen haben, die sie lieber nicht gesehen hätten.

Was können Eltern und Vertrauenspersonen tun?

Eltern sind neben den Lehrkräften und dem besten Freund oder der besten Freundin wichtige Personen bei der Sexualaufklärung. Sie sollten Kinder dazu ermutigen, über Sexualität zu sprechen und darüber hinaus thematisieren, welche jugendgerechten Aufklärungsseiten und Beratungsangebote, etwa der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder von pro familia, es gibt.

Eltern und Vertrauenspersonen können weiterhin unterstützend einwirken, indem Sie

  • bereits mit dem ersten smartphone über Risiken der Mediennutzung sprechen, wozu neben der genannten Konfrontation mit pornografischen Inhalten auch die ungewollte Kontaktaufnahme (Cybergrooming) und sexuelle Belästigung zählen.
  • mit ihrem Kind über Meldemöglichkeiten u.a. von pornografischen Inhalten sprechen.
  • dem Kind helfen, Selbstbewusstsein aufzubauen und darin stärken
    • Grenzen zu setzen, wenn es sich online unwohl fühlt.
    • ungewollte Kontakte abzubrechen, darüber zu sprechen und zu melden bzw. Hilfe zu holen.
  • mit ihren jugendlichen Kindern den Unterschied zwischen echter Sexualität und Pornografie thematisieren.
  • über Grenzen sowohl im analogen als auch im digitalen Raum sprechen, um neben der Wahrung der Privatsphäre oder der möglichen Konfrontation mit pornografischen Darstellungen sich auch vor weiteren negativen Folgen, wie dem o.g. Cybergrooming, zu schützen.
    • Darüber hinaus sollten die Sicherheitseinstellungen am Smartphone entsprechend eingestellt werden, sodass nur Bilder und Videos vertrauenswürdiger Personen heruntergeladen und ungewollte Einladungen im Messenger-Dienst unterbunden werden können.
    • Für die sichere Nutzung von Suchmaschinen sollten der SafeSearch-Filter aktiviert werden, wenn Google als entsprechende Suchmaschine genutzt wird. Jüngere Kinder sollten altersgerechte Kindersuchmaschinen nutzen.
  • mit ihrem Kind über rechtliche Aspekte des Besitzes oder des Versendens von pornografischen Inhalten sprechen. Dazu gehört die Aufklärung darüber, dass das Verbreiten von Kinder-, Jugend- und Tierpornografie in Chats kein Scherz oder Mutprobe ist, sondern eine Straftat ist.

Was ist weiterhin wichtig zu wissen?

Unter Kinderpornografie versteht man Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Jugendpornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen an oder vor einer 14, aber noch nicht 18 Jahre alten Person. Der Besitz, das Verschaffen, Herstellen oder die Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen ist in beiden Fällen laut §184b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Sexting gehört nicht zu den strafbaren Taten. Sexting ist das Versenden und Empfangen selbstproduzierter freizügiger Fotos oder -videos von sich selbst, die überwiegend Jugendliche von 14-17 Jahren im gegenseitigen Einvernehmen an ihre Freundin oder ihren Freund senden. Werden solche Bilder jedoch ohne Einverständnis der abgebildeten Personen versendet, oder im Internet verbreitet, ist es eine Straftat. Auch über die negativen Folgen von Sexting sollten Kinder und Jugendliche unbedingt aufgeklärt werden.

Befinden sich auf dem Handy Ihres Kindes (ungewollt) pornografische Darstellungen, melden Sie sich in jedem Fall bei der örtlichen Polizeistation. Haben Sie Beratungsbedarf oder benötigen Hilfe zu der Thematik können Sie sich an das Beratungstelefon der Polizei Hessen wenden. Auch gibt der Infoflyer der Polizei Hessen Hinweise, wie pornografische Darstellungen gemeldet werden sollten.

In keinem Fall sollten Sie die Darstellung weiterleiten oder einen Screenshot erstellen. Auch sollten Sie das Bild nicht löschen, da dies eine Verfolgung des Straftäters (Bilderzeuger) u. U. unmöglich macht.

Wie können Jugendliche weitere Unterstützung erhalten?

Ein Gespräch über Pornografie zwischen Eltern und ihren jugendlichen Kindern kann sowohl für die Erwachsenen als auch für die Kinder unangenehm sein.

Jugendlichen können o.g. Hinweise zu entsprechenden Aufklärungsseiten helfen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und darüber hinaus Unterstützung und Hilfe – auch bei einer vermuteten Pornosucht. einzuholen. Auf den einschlägigen Seiten von InsNetzgehen, handysektor und juuport werden dazu entsprechende weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt.

Im schulischen Kontext sollten sich die Schülerinnen und Schüler an die Lehrkraft ihres Vertrauens wenden.

Weitere Informationen

Darüber hinaus finden sich auf den folgenden Seiten unterstützende Tipps zu der Thematik

Beratungsstelle Jugend und Medien: Informationen für Eltern | Digitale Schule Hessen unter der FAQ „Wie kann ich das smartphone/ Tablet meines Kindes kindersicher machen?“

Landesanstalt für Medien NRW: Studie: Erfahrungen mit Pornografie & Sexting-Verhalten von MinderjährigenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schau hin: #nachgefragt: Pornografie im Internet - ein InterviewÖffnet sich in einem neuen Fenster

klicksafe: Infobroschüre: Wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt im Internet schützen?Öffnet sich in einem neuen Fenster