Cybermobbing oder Cyberbullying gehört zu den negativen Begleiterscheinungen der digitalen Kommunikation. Es bezeichnet das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer im Netz.
Die JIM-Studie 2023 zeigt eine weiter ansteigende tägliche Online-Zeit bei jungen Menschen zwischen 12 und 19 Jahren. Sie befinden sich ca. 3,5 h täglich im Netz, wobei besonders das Chatten per WhatsApp, das Aktivsein auf Social-Media-Portalen wie Instagram und TikTok oder das Spielen von Online-Games beliebt ist.
Beim Onlinesein können sie neben Cybermobbing auch mit Fake News und pornografischen Inhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert werden.
51 % der befragten Jugendlichen gab im Rahmen der Studie an, dass ihnen im letzten Monat online beleidigende Kommentare begegnet sind. Persönliche Beleidigungen oder Anfeindungen im Netz erlebten 14 % der Jugendlichen. Hassbotschaften begegneten 39 %. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, Jugendlichen schützende Verhaltensrichtlinien z. B. über eine sogenannte Netiquette zu vermitteln. Zudem benötigen viele von ihnen Hilfe und müssen wissen, wie sie sich gegen Hass und Hetze wehren können. Hierzu finden Sie auch weiterführende Informationen im Artikel Hass im Netz.
Im Cybermobbing-Prozess werden verschiedene Rollen eingenommen, wie im analogen Mobbing-Prozess auch:
- Die von Cybermobbing betroffene Person
- Die Akteurin bzw. der Akteur, die bzw. der das Mobbing auslöst
- Unterstützende des Mobbingprozesses
- aktiv und passiv Zuschauende
- Eingreifende
Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass sich bei Cybermobbing einzelne mögliche Straftatbestände verbinden können, die ernsthafte Folgen für die Akteurinnen beziehungsweise Akteure haben können. Dazu gehören:
- Beleidigung
- Üble Nachrede
- Verleumdung
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- Nötigung
- Bedrohung
- Gewaltdarstellung
Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, so wird die von Cybermobbing betroffene Person zur geschädigten Person und die Akteurin beziehungsweise der Akteur zur Täterin beziehungsweise zum Täter.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Täterinnen und Täter von Cybermobbing müssen mit Strafe rechnen (polizei-beratung.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Reihe #ichwar´sÖffnet sich in einem neuen Fenster von Klicksafe nimmt die unterschiedlichen Perspektiven von an Cybermobbing Beteiligten in den Blick und kann jungen Menschen aufzeigen, was u.a. Folgen von Cybermobbing sein können.
Woran erkennen Sie, dass Ihr Kind von Cybermobbing betroffen ist?
Mögliche Anzeichen:
- Zeigt sich Ihr Kind verunsichert, hat nunmehr wenig bis kein Selbstwertgefühl mehr?
- Hat Ihr Kind wenig oder keine sozialen Kontakte oder zieht sich auffällig zurück?
- Ist Ihr Kind verschlossen(er), weigert sich über sein Befinden zu sprechen?
- Hat Ihr Kind eine gedrückte Stimmungslage, negative Gedanken bis hin zu Suizidgedanken?
Was können Sie tun, wenn Ihr Kind von Cybermobbing betroffen ist?
- Suchen Sie das Gespräch. Ziehen Sie ggf. eine Vertrauensperson Ihres Kindes hinzu.
- Sprechen Sie mit dem Umfeld Ihres Kindes (Freundeskreis/ Schule/ Verein/ Freunde und deren Eltern).
- Sammeln Sie Beweismaterial (Screenshots) und personenbezogene Informationen (Name/Nickname; Links zum Profil der Akteurin / des Akteurs und blockieren Sie den Kontakt bzw. ermutigen Sie Ihr Kind den Kontakt zu blockieren.
- Sofern der Akteur / die Akteurin/nen bekannt ist / sind, sollten diese aufgefordert werden, die entsprechenden Inhalte zu löschen. Gehen diese nicht darauf ein, können Sie mit dem Betreiber der Plattform Kontakt aufnehmen und um Löschung der Inhalte bitten. Bei zahlreichen Anbietern ist dies häufig auch über einen Meldebutton möglich.
- Bei schweren Verstößen können Sie rechtliche Schritte – ggf. auch mit anwaltlicher Unterstützung – einleiten. Bei der Polizei können Sie diese entsprechend melden.
- Nehmen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch:
- juuuport.de: Hilfe bei Cybermobbing & anderen Online-ProblemenÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Safe im Recht: Kenne deine Rechte! | Unterstützung bei digitaler GewaltÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Klicksafe: Cyber-Mobbing Erste-Hilfe AppÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Nummer gegen Kummer: Kostenfreie Telefonberatung für Kinder und JugendlicheÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: Jugendberatung der BKEÖffnet sich in einem neuen Fensterund Elternberatung der bkeÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Hier können Sie sich weiter informieren:
Was kann ich tun, wenn mein Kind Akteurin oder Akteur ist?
- Fordern Sie von Ihrem Kind die sofortige Einstellung des Mobbings.
- Sprechen Sie mit ihrem Kind und versuchen Sie die Gründe des Mobbings zu erfahren.
- Klären Sie Ihr Kind über mögliche Empfindungen der Betroffenen auf. Versuchen Sie zu verdeutlichen, wie unangenehm und ausweglos diese Situation für den / die Betroffenen sein kann.
- Klären Sie Ihr Kind über mögliche strafrechtliche Konsequenzen seines Verhaltens auf.
- Überlegen Sie, ob Sie Kontakt zu den betroffenen Eltern aufnehmen, um zu klären, wie das Mobbing beendet werden kann.
- Nehmen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch (die oben genannten Beratungsstellen können auch kontaktiert werden, wenn das Kind Akteur/ Täter ist)
Wie können Sie Ihr Kind stärken / Resilienz fördern?
- Zeigen Sie Interesse an den individuellen Bedürfnissen und Interessen Ihres Kindes.
- Fördern Sie das Selbstbewusstsein Ihres Kindes (bspw. indem Sie Erfolgserlebnisse und Leistungsbereitschaft honorieren; unterstützen Sie stabile Hobbies).
- Nehmen Sie die eigene Vorbildfunktion als Elternteil ernst und pflegen Sie eine offene und respektvolle Kommunikationskultur.
- Unternehmen Sie gemeinsame Aktivitäten.
- Pflegen Sie einen konstruktiven Umgang und besprechen Sie klare Regeln im Umgang mit digitalen Medien.
- Weisen Sie auf Gefahren bei der Mediennutzung hin – diese sollten aber nicht dämonisiert werden. Besprechen Sie, wie man diesen vorbeugen und im Fall des Betroffen seins damit umgehen kann. Hinweise dazu finden Sie auch in unserem Elternratgeber.