Junge Frau sitzt an einem Laptop.

Informationen für Lehrkräfte

Der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht bietet großes Potenzial zur Unterrichtsgestaltung. Mit digitalen Medien können Lehrinhalte innovativ und zukunftsorientiert vermittelt werden.

Gleichzeitig werden Kinder und Jugendliche sowohl in der privaten Nutzung als auch in der schulischen Nutzung immer wieder mit Risiken und Gefahren digitaler Medien konfrontiert. Es ist Teil des Bildungsauftrags in allen Fächern, Schülerinnen und Schüler in einer kompetenten Mediennutzung und Persönlichkeitsstärkung zu unterstützen. 

Der Sonderpreis des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen wurde auch in diesem Jahr im Rahmen des MediaSurfer 2024 vergeben. Gewonnen hat die Fritz-Gansberg-Schule, Wiesbaden mit „Kleine Kameras, große Themen“. Hier finden Sie den Beitrag der Schule sowie der weiteren Gewinner aus den anderen Kategorien: zu den ErgebnissenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Unterstützungs- und Fortbildungsangebote

In der folgenden Kachel finden Sie Angebote des Schulportals und der Medienzentren und weiterführende Informationen zu der Fortbildungsreihe zu Medienschutzberaterinnen und -beratern. Für Anfragen möglicher Referenten und für pädagogische Tage schreiben Sie bitte an jugendmedienschutz@kultus.hessen.de

Neu: WERTvoll-Plattform

Werte- und Demokratiebildung

Diese Website gibt einen umfassenden Überblick über sämtliche Landesangebote, externe Partnerprojekte und erfolgreiche Praxisbeispiele zur demokratischen Wertebildung.

Farbige Klebezettel kleben an einem Smartboard

Schutz für Kinder

Praktische Tipps für die schulische Elternarbeit

Wir haben für Lehrkräfte praktische Tipps zu den Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes zusammengestellt.

Handynutzung

Die Thematisierung eines sicheren und verantwortungsbewussten Umgangs mit Handys, Smartphones und Smartwatches im Schulalltag ist wichtig.

Eine rechtskonforme Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag wird in dem Gesetz Smartphone-SchutzzonenÖffnet sich in einem neuen Fenster festgehalten. Schulen haben diesbezüglich die beschriebenen Vorschriften zur Nutzung von digitalen Endgeräten zu beachten. Das Gesetz möchte damit einem unkontrollierten Gebrauch digitaler Geräte an Schulen und den negativen Auswirkungen unreflektierter und übermäßiger Mediennutzung vorbeugen. Darunter zählen unter anderem die Konzentrationsfähigkeit und die schulischen Leistungen. Unterstützung, wie dies in der schulischen Praxis umgesetzt werden kann, ist in Form von FAQsÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung gestellt. Die Begründung des Gesetzes können Sie unter folgendem Link lesen: 02048.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster

Zudem wird mit dem Gesetz auch die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet. Schülerinnen und Schülern sollen dahingehend im bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien sowie digitalen Geräten geschult und entsprechend gefördert werden, um sie verantwortungsvoll auf ein digitales Leben vorzubereiten. Für Schulen kann sich dadurch auch die Chance zur Medienbildung und einer mediengestützten Unterrichtsgestaltung bieten, die an die mediale Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler anknüpft. Unterstützung, wie dies in der schulischen Praxis umgesetzt werden kann, wird in diesen FAQs beantwortet.

Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie unter smartphonegesetz@kultus.hessen.de einreichen.

Jede hessische Schule regelt nach Maßgabe von § 129 Nr. 12 HSchG in ihrer Schulordnung den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs. Dies geschieht unter Berücksichtigung der regionalen Umstände passend auf die Anforderungen der einzelnen Schule. Die Nutzung digitaler Endgeräte regelt das Gesetz für Smartphone-Schutzzonen §2 Absatz 5 und §69 Absatz 7 HSchG. Über die Schulordnung entscheidet die Schulkonferenz. Der Schulelternbeirat ist vor der Entscheidung der Schulkonferenz nach § 110 Abs. 3 HSchG, der Schülerrat nach § 122 Abs. 5 Satz 2 HSchG anzuhören. In der Schulordnung sind Vorgaben entsprechend des Gesetzes für Smartphone-Schutzzonen dazu aufzustellen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen digitale Endgeräte in der Schule benutzt werden dürfen.

✔️ Teilnehmer:

Lehrkräfte, Jugendliche und junge Erwachsene der Schule, Schülervertretung, Mitarbeiter der Betreuung/des Ganztags, Beratungslehrkräfte (Sucht/Gewalt), Erziehungsberechtigte, Schulsozialarbeit, UBUS-Kräfte, (J)MS-Berater, etc.

✔️ Bestandsaufnahme & Bedarfsanalyse:

Aktuelle Nutzung von digitalen Endgeräten? Welche Herausforderungen treten auf? Welche Chancen werden in der unterrichtlichen Nutzung gesehen? Welche Regeln bestehen bereits – und wie werden sie wahrgenommen? Was soll mit den Regelungen erreicht werden?

✔️ Aufklärung:

Methoden der Aufklärung von Eltern und der Schülerschaft zu Herausforderungen und Risiken in der Nutzung von digitalen Endgeräten

✔️ Zu Beteiligende Gremien:

Schülervertretung, Gesamt- und Schulkonferenz, ggf. weitere Personen

Hilfreiche Materialien: Praktische Tipps für die Elternarbeit | Digitale Schule Hessen

Schülerinnen und Schüler können in die Entwicklung der schulischen Regelungen aktiv einbezogen werden. Dazu lassen sich beispielsweise folgende Fragen mit Schülerinnen und Schülern im Unterricht zur Selbstreflexion thematisieren:

■ „Inwiefern lenkt mich die Nutzung digitaler Endgeräte – auch im schulischen Kontext – ab?“

■ „Wie beeinflusst mich die Nutzung von Social Media in meinem Alltag?“

■ „Welche Kenntnisse und Erfahrungen habe ich im Kontext Cybermobbing? Wie kann ich damit kompetent umgehen?“

■ „Welche Risiken gehen mit der Nutzung von digitalen Endgeräten einher? Weiß ich unter anderem, wie ich Fake News erkennen oder mich gegen Hate Speech im Netz wehren kann?“

■ „Wie schütze ich meine persönlichen Daten im Netz?“

■ „Wie könnte das Smartphone für gezielte Recherchen im Unterricht genutzt werden?“

■ „Wie können mich digitale Endgeräte beim Lernen unterstützen?“

■ „Welche Unterstützungsmöglichkeiten benötige ich an meiner Schule, um mit medialen Phänomenen sicher umgehen zu können?“

■ „Wie kann ich mein Wissen zu einem sicheren und reflektierten Umgang mit Social Media einbringen und anderen (jüngeren) Schülerinnen und Schüler mit unterstützen?“

Wird ein digitales Endgerät entgegen der schulischen Nutzungsordnung genutzt, kann es vorübergehend einbehalten werden. Eine Rückgabe an die Schülerinnen und Schüler soll am Ende des Unterrichtstags erfolgen. Unterstützung, wie dies in der schulischen Praxis umgesetzt werden kann, ist in Form von FAQsÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung gestellt.

Unabhängig davon gilt: Benutzt eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Leistungsnachweis oder einer Prüfung ein digitales Endgerät – wie Smartphone, Smartwatch oder ein privates Tablet – als nicht ausdrücklich zugelassenes Hilfsmittel, so hat die Schule nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die zu treffenden Maßnahmen zu entscheiden. Welche Maßnahmen in Betracht kommen, ergibt sich aus § 31 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses und den Bestimmungen in den Prüfungsordnungen. 

Weiterhin kann ein stufenweißes Verfahren in der bewussten Einhaltung der Nutzungsregeln unterstützen:

Bei einem erstmaligen Verstoß: Ermahnung / Erinnerung an die geltenden Regelungen

Bei wiederholtem Verstoß: Einbehalt des digitalen Endgeräts bis zum individuellen Schulende; ggf. mit Information an die Eltern

Bei schwerwiegendem Verstoß / Verbreitung strafbarer Inhalte:

  • Meldung an die Schulleitung
  • Bei Cybermobbing, Hate Speech: Beweise sichern durch beispielsweise Screenshots, bei schwerwiegenden Fällen und Verdacht auf Straftaten Einbezug der Polizei. Weitere Informationen zu Cybermobbing und Hate SpeechÖffnet sich in einem neuen Fenster und antisemitische FälleÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • Kinder- und jugendpornografische Inhalte: Anzeige bei der Polizei, keine Beweissicherung selbst vornehmen! Weitere Informationen hierÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • Möglicher Einbezug von weiteren Experten zur Intervention und anschließenden Aufarbeitung: UBUS-Kraft, Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrkraft, Beratungslehrkräfte Gewaltprävention, Schulpsychologie, Jugendkoordination der Polizei, regionale Beratungsstellen oder Netzwerklotsen. Weitere Informationen hier
  • Festlegen von pädagogischen Maßnahmen / Ordnungsmaßnahmen

Eine Handynutzungsregelung muss der aktuellen Rechtslage entsprechen. Das Gesetz Smartphone-Schutzzonen tritt am 1.8.2025 in Kraft. Zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Schulordnungen wird ein Übergangszeitraum bis zum 31.01.2026 eingeräumt.

Darüber hinaus sind die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Schulform oder gar einzelner Schulen zu berücksichtigen.

Für eine Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule sollten folgende Grundsätze gelten:

■ Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander, auch über die mediale Kommunikation

■ Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte

■ Vermeidung von psychischer Gewalt unter anderem in Form von Cybermobbing und Schutz vor Missbrauch beispielsweise von persönlichen Daten oder vor dem sogenannten Cybergrooming

■ Die Schaffung eines guten und störungsfreien Lernklimas im Unterricht

■ Medienbildung im Umgang mit digitalen Endgeräten und Apps

Hieraus resultieren folgende Zielsetzungen im Umgang mit digitalen Medien, die pädagogisch sinnvoll in Einklang zu bringen und möglichst im Schulprogramm abzubilden sind:

■ Förderung der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen, sowohl fächerübergreifend als auch fachspezifisch

■ Vereinbarung klarer Nutzungsregelungen auf dem Schulgelände, um Störungen, Missbrauch und potenzielle Straftaten zu verhindern

Die Handynutzungsordnung ist Teil der Schulordnung und sollte sowohl Anlass als auch zeitlich bezogen mit der Schulgemeinde evaluiert werden.

Dazu kann beispielsweise

  • eine Befragung in den Klassen durchgeführt
  • eine Befragung innerhalb des Kollegiums durchgeführt
  • ein Austausch mit der Schülervertretung anberaumt
  • entsprechende Rückmeldungen der Schulsozialarbeit eingeholt werden.

Entsprechende Rückmeldung zu den Auswirkungen der Smartphone Schutzzonen u.a. auf das soziale Miteinander oder auch die Bewährung der vereinbarten Regeln können dabei Schwerpunkte sein.

Weiterhin sollte über die bestehende Handynutzungsordnung in regelmäßigen Abständen erinnert werden. Dies kann beispielsweise

  • zu Beginn des Schuljahres in einem Elternabend
  • in einem Infobrief zu aktuellen Challenges
  • in Vorbereitung auf die Klassenfahrt
  • bei entsprechenden Vorfällen im Kontext Nutzungsmissachtung sein.

Weiterhin kann sie Teil der Schulwebsite sein und als Aushang in der Schule für alle transparent und sichtbar gemacht werden. Dies können auch entsprechende Hinweise auf smartphonefreie Zonen sein.

Eltern spielen in der Förderung kompetenter Mediennutzung eine zentrale Rolle. Die Erfahrungen zu dem Verhandeln und Vereinbaren von Mediennutzungsregeln für den privaten Familienalltag können als Unterstützung bieten und in der Überarbeitung der schulischen Handynutzungsordnung gesetzeskonform eingebunden werden. Eltern sollten hierzu aktiv ihre Erfahrungen im familiären Bereich einbringen können und in ihren Fragen und Befürchtungen ernst genommen werden.

Dies kann in Elternabenden über die Elternbeiräte beispielsweise an den Schulelternbeirat weitergetragen werden.

Weiterhin können direkte Eltern- oder Schülerbefragungen Klarheit verschaffen.

Hierzu einige Beispiele, welche Themen dazu aufkommen können:

  • Gesundheitsprävention: Aufklärung zu altersgerechter Nutzung/ Digital Detox/ Medienabhängigkeit / Tipps für den Familienalltag
  • Risiken: Aufklärung zu medialen Phänomenen in Sozialen Netzwerken im Rahmen von Elternabenden, Informationsveranstaltungen mit Experten, Infobriefe, Weitergabe von Broschüren, etc.
  • Weiterführende Mediennutzung im schulischen Kontext: Lernplattformen, Schul-Apps, digitale Endgeräte, E-Books, etc.

In den Praktischen Tipps für die Elternarbeit | Digitale Schule Hessen finden Sie unterstützende Materialien wie eine Checkliste für den Elternabend, weiterführend Musterfolien und -schreiben.

Tipps für die familiäre Handynutzung:

MediennutzungsvertragÖffnet sich in einem neuen Fenster

Digitaler Familientalk (medienanstalt-hessen.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Informationen für Eltern | Digitale Schule Hessen

 

Hier sind beispielhafte Handynutzungsordnungen aufgeführt, die als Orientierungshilfe dienen können.

Soziale Netzwerke

Unter Sozialen Netzwerken versteht man digitale Dienste worunter auch Messenger-Dienste fallen. Sie können dazu genutzt werden, miteinander in Kontakt zu treten, dabei Sprach- und Textnachrichten, Bilder oder Videos zu teilen, damit zu interagieren und sich zu informieren.

Bei einer Anmeldung müssen je nach Online-Plattformen personenbezogene Daten angegeben werden. Weiterhin werden Nutzungsdaten ausgewertet, worunter beispielsweise der persönliche Standort oder die Dauer des Anschauens von Beiträgen fallen. Damit wird die individuelle Nutzung präzise erfasst, um unter anderem personalisierte Werbung zu erstellen oder diese an Drittanbieter zu verkaufen.

Es ist zu erwähnen, dass je nach Plattform KI-Anwendungen und/oder Chatbots für die Nutzerinnen und Nutzer angeboten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Chatten mit Künstlicher Intelligenz | Digitale Schule Hessen

Nutzung von KI im Schulalltag | Digitale Schule Hessen

Weiterführende Infos für die schulische Praxis:

Einsatz von künstlicher Intelligenz | Digitale Schule Hessen

+ Welche Bedeutung haben soziale Netzwerke im Alltag junger Menschen und dadurch auch in der Schule?

Laut JIM-Studie von 2025 nutzen junge Menschen zwischen 12 und 19 Jahren vor allem WhatsApp (96%), Instagram (63%), Snapchat (56%) und TikTok (53%). Die Befragten sind dazu täglich durchschnittlich 231 Minuten an einem Wochentag online. In den unterschiedlichen Diensten konsumieren und produzieren die Jugendlichen Inhalte. Diese Zahlen belegen, dass die Nutzung Sozialer Netzwerke ein wichtiger Bestandteil des Alltags junger Menschen ist. Darin stillen sie Ihren Bedarf nach Zugehörigkeit. Sie finden Vorbilder, vertreiben sich die Zeit und erhalten Aufmerksamkeit durch Lob, Anerkennung und Kritik.

Die JIM-Studie zeigt außerdem, dass sich immer mehr Jugendliche über Soziale Netzwerke über das aktuelle Weltgeschehen informieren. Insbesondere die 16-19-Jährigen nutzen dafür bevorzugt Instagram.

Eine kompetente Nutzung von Sozialen Netzwerken muss gefördert werden, um Schülerinnen und Schüler im Umgang mit entsprechenden medialen Phänomenen, bewusste Mediennutzungszeiten und weiterführend in ihren Sozialkompetenzen zu stärken. Denn das Gefühl permanent auf Sozialen Netzwerken präsent sein zu müssen, kann die Konzentration oder das psychische Wohlbefinden negativ beeinflussen.  Weitere Informationen dazu finden Sie unter der FAQ Welche Kompetenzen sollten im Umgang mit Sozialen Netzwerken gefördert werden?

+ Welche Rolle kann Schule einnehmen, um in der kompetenten Nutzung von Sozialen Netzwerken zu unterstützen und zu fördern?

Die kompetente Nutzung Sozialer Netzwerke ist als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzusehen. Sie unterstützt unter anderem gesellschaftliche Teilhabe, Mitsprache / -gestaltung und Informationsaufnahme durch selbstbestimmte, kritische, verantwortungsbewusste und kreative Mediennutzung.

Elternverantwortung

In erster Linie sind Eltern in der Verantwortung, ihrem Kind mit einem entsprechenden Alter und Entwicklungsstand ein Smartphone zur Verfügung zu stellen und sie in einer kompetenten Mediennutzung zu unterstützen. Weitere Unterstützung und Tipps erhalten Eltern dazu unter Informationen für Eltern | Digitale Schule Hessen. Für Lehrkräfte gibt es im Kontext der Elternarbeit unterstützende Materialien der Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen und weiterführende Tipps unter anderem unter Informationen für Lehrkräfte | Digitale Schule Hessen (siehe folgend auch FAQs Welche Unterstützungsangebote bestehen für Schulen? / Welche Fortbildungen und Projekte können in der Schule zur Förderung im Umgang mit Sozialen Netzwerken herangezogen werden?).

Schulischer Bildungsraum

Um eine kompetente Nutzung im Umgang mit Sozialen Netzwerken zu unterstützen, ist – neben der elterlichen Verantwortung – die schulische Förderung ein weiterer wichtiger Baustein. Schule als sozialer Bildungsraum kann hier einen maßgeblichen Beitrag leisten.

Bereits mit der Strategie der Kultusministerkonferenz  Bildung in der digitalen WeltÖffnet sich in einem neuen Fenster ist es Teil des Bildungsauftrags in allen Fächern, Schülerinnen und Schüler in einer kompetenten Mediennutzung und Persönlichkeitsstärkung zu unterstützen. Dies ist in den Zielsetzungen des Bildungs- und Erziehungsauftrags durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes vom 30. Juni 2025 in § 2 Abs. 5 aufgenommen, so dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag an Schulen um die Förderung digitalisierungsbezogener Kompetenzen ergänzt wurde. Schülerinnen und Schüler sollen demnach in der positiven und kreativen Nutzung sozialer Medien, beispielsweise durch Erstellung eigener Lernvideos oder individuelle Lernarrangements mittels KI, befähigt werden. Neben diesen Chancen die mit der Nutzung Sozialer Netzwerke einhergehen, ist es Aufgabe von Schule, für Risiken und Herausforderungen im Rahmen der Präventionsarbeit zu sensibilisieren. (siehe FAQ Welche Fortbildungen und Projekte können in der Schule zur Förderung im Umgang mit Sozialen Netzwerken herangezogen werden?)

Pädagogischer Rahmen

Die Förderung von Medienkompetenz ist laut KMK-Beschluss ein fächerübergreifender Bildungsauftrag. Das schulische Medienbildungskonzept bildet dafür den pädagogischen Rahmen, in dem die schulische Förderung kompetenter Mediennutzung und die Sensibilisierung für Themen des Medienschutzes verankert sind. Hilfestellung dazu gibt der Praxisleitfaden MedienkompetenzÖffnet sich in einem neuen Fenster. Weiterhin sind die Themen des Medienschutzes als Querschnitt im Bereich der Gewaltprävention zu sehen. Entsprechend bilden sich diese Themen auch in dem SchutzkonzeptÖffnet sich in einem neuen Fenster an Schulen ab. Auch Überschneidungen im Bereich des schulischen SuchtpräventionskonzeptesÖffnet sich in einem neuen Fenster sind gegeben.

Kompetenzen

Schülerinnen und Schüler sollen demnach in einem sicheren, reflektierten und wertebasierten Umgang mit digitalen Medien gefördert werden, um auch den Risiken und Herausforderungen in der digitalen Kommunikation kompetent zu begegnen. Übergreifende Kompetenzen im Bereich Digitaler Kompetenzen sind: das gelingende Kommunizieren, das Finden kreativer Lösungen, das kompetente Handeln, das kritische Denken und das Zusammenarbeiten. Im kompetenten Umgang mit Sozialen Netzwerken können unter anderem folgende Kompetenzen daraus abgeleitet werden:

  • Kompetentes Handeln: entwickeln technischer Fähigkeiten, Datenschutz, Sicherheitseinstellungen, Schutz der Privatsphäre, Meldemöglichkeiten kennen und nutzen, Hilfs- und Beratungsangebote kennen, Medien kreativ und effizient in das alltägliche Handeln einbeziehen
  • kritisches Denken und verantwortungsvoller Umgang: Fake News erkennen, (eigene) Inhalte hinterfragen und auch in Bezug auf mögliche Gesetzesverstöße (pornografische Inhalte/ sexuelle Anbahnungsversuche/ Beleidigung/ Nötigung/ etc.) einordnen können, KI verantwortungsvoll und datenschutzrechtskonform einsetzen und vertrauenswürdige Quellen nutzen, (vereinbarte) Medienzeiten einhalten
  • gelingendes Kommunizieren: einhalten der Netiquette (Grußformel/ zielgruppengerechte Ansprache), Hate Speech erkennen und kompetent begegnen, Informationen zielorientiert und reflektiert teilen (Informationsflut)

Neben der genannten Ablenkung von wichtigen Aufgaben oder dem Druck auf Sozialen Netzwerken permanent präsent sein zu müssen, ist das Thema Mediensucht, die Beeinflussbarkeit durch Soziale Netzwerke oder auch die Kenntnis über eine mögliche Strafbarkeit im digitalen Raum beispielsweise durch Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten oder dem (ungewollten) Besitz kinder- oder jugendpornografischer Inhalte als Herausforderung und Risiko zu nennen. Ein reflektierter Umgang und eine bewusste zeitliche Nutzungsbegrenzung hat unter anderem auch Einfluss auf die eigene Konzentrationsfähigkeit und Ablenkbarkeit. Auswirkungen sollten mit Schülerinnen und Schülern thematisiert werden, Lehrkräfte sollten dabei auch als Vorbild fungieren.

Weiterhin gehören dazu Medienphänomene wie Cybermobbing, Falschnachrichten (Fake News), Challenges und verstörende Inhalte, die ernste Gefahren darstellen. Kinder und Jugendliche werden regelmäßig mit beleidigenden Kommentaren, Gewaltvideos oder pornografischen Inhalten konfrontiert. Cybermobbing kann das Selbstwertgefühl der Betroffenen nachhaltig schädigen und ihre schulischen Leistungen stark beeinträchtigen. Für die Demokratiebildung bringen extremistische Inhalte, Fake News und manipulative Inhalte wie gefälschte Videos (Deepfakes) Gefahren mit sich, die das Vertrauen in Informationen beeinflussen und Misstrauen und Polarisierung fördern können.

Die Inhalte nehmen Einfluss auf die individuelle Meinungsbildung. Hierzu werden ihnen Informationsquellen angeboten und genutzt, die nicht immer seriös sind, da diese beispielsweise Fakten nicht einbeziehen oder falsch einordnen. Hier kann es dann zu einer (ungewollten) Konfrontation mit Falschnachrichten, Hasskommentaren oder extremistischen Inhalten kommen.

Weiterhin ist die Hemmschwelle, Konflikte analog zu besprechen und eine Lösung herbeizuführen oder digitale Zivilcourage zu zeigen, gestiegen. Streitigkeiten oder unterschiedliche Meinungen werden beispielsweise im Klassenchat kommuniziert und ausgetragen was beispielsweise zu Cybermobbing führen uns sich auf das Klassenklima auswirken kann.

Weitere Informationen zu möglichen Herausforderungen und Risiken und Projekten zur schulischen Prävention im Kontext medialer Phänomene finden Sie unter Tipps der Beratungsstelle | Digitale Schule Hessen und auf Informationen für Lehrkräfte | Digitale Schule Hessen.

Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen

Die mit Beginn des Schuljahres 2022/23 eingerichtete Beratungsstelle Jugend und Medien Hessen fungiert als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die kompetente Mediennutzung. Neben einer Servicehotline und der Kontaktaufnahme per E-Mail stellt sie auf ihrer Website vielfältige Informationen zu Medienschutzthemen zur Verfügung.

Allen Mitgliedern der Schulgemeinde werden neben der Aufklärung über aktuelle mediale Phänomene weiterführende Informationen zur Prävention und Tipps zum Umgang mit digitalen Medien bereitgestellt. Eltern erhalten zum Beispiel Altersempfehlungen für die Handynutzung, Hinweise zum Umgang mit Sozialen Netzwerken, Apps oder Unterstützung in der Frage, wie Smartphones oder Tablets kindersicher gemacht werden können, um Phänomene wie Cybermobbing oder Hate Speech vorzubeugen. Für Lehrkräfte werden pädagogische Materialien zur Behandlung dieser medialen Phänomene im Unterricht und für die Elternarbeit zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden auf der Seite Leitlinien aufgezeigt, wie die schulische Handynutzung geregelt werden kann und dazu auch exemplarische Handynutzungsordnungen bereitgestellt.

Weitere unterstützende Landesangebote

Auch an allen Staatlichen Schulämtern stehen mit den Fachberaterinnen und Fachberatern für die Medienbildung Ansprechpersonen für den Jugendmedienschutz zur Verfügung.

Die Schulpsychologie unterstützt Lehrkräfte im Bereich gewalt- und suchtpräventiver ProjekteÖffnet sich in einem neuen Fenster. Unterstützung im Bereich der Überschneidungen zwischen Medienschutzthemen und dem zu erstellenden SchutzkonzeptÖffnet sich in einem neuen Fenster geben entsprechende Fortbildungen. Die  Handreichung KI unterstützt Lehrkräfte im kompetenten Einsatz entsprechender Technologie und beleuchtet auch im Bereich von Sozialen Netzwerken deren Auswirkungen.

Im Bereich des Datenschutzes können auch die schulischen Datenschutzbeauftragten Unterstützung bieten. 

Qualifizierungen/Fortbildungen

Ein Schwerpunkt zur präventiven Sensibilisierung seitens des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen liegt in der Beratung von Schulen und der Qualifizierung der Lehrkräfte, um sie in dem Umgang mit Herausforderungen und Risiken von Sozialen Netzwerken weiterzubilden. Dazu zählt die landesweite Qualifizierungsreihe für Lehrkräfte zur Ausbildung zu „Jugendmedienschutzberaterinnen und -beratern“ und zu „Medienschutzberaterinnen und Medienschutzberatern an Grund- und Förderschulen“. Weiterhin bietet die Hessische Lehrkräfteakademie über den Wochenplan FortbildungÖffnet sich in einem neuen Fenster spezifische Fortbildungen an, um Lehrkräfte in Fragestellungen des Medienschutzes und deren unterrichtliche Umsetzung zu qualifizieren.

Ebenso sind die hessischen Medienzentren medienpädagogische Anlaufstellen in der Region, die im Bereich Medienschutz Schulen durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen unterstützen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Informationen für Lehrkräfte | Digitale Schule Hessen.

Projekte

Der DigitalTruck unterstützt Grundschulen und Förderstufen in handlungsorientierten Workshops im Bereich Sozialer Netzwerke, beispielsweise zu den Themen Hate Speech und Cybermobbing.

Auch mit dem Hessischen Rundfunks (hr) und der Medienanstalt Hessen werden schulische Projekte zum Medienkompetenzaufbau von Schülerinnen und Schülern sowie Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte gefördert.

Die Präventionsprojekte der Medienanstalt HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, wie das Internet-ABC Hessen Politics for future und Webklicker- Wir klicken clever! oder Clever digital! – unterstützen Schülerinnen und Schüler altersgerecht in der selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Internetnutzung. Im Rahmen der Projekte werden die Themen Cybermobbing oder auch der kritische Umgang mit Informationen aus dem Netz behandelt. Inkludiert in die Projekte sind sowohl eine Lehrkräftefortbildung als auch ein Elternabend.

Das gemeinsame Projekt What’s WebÖffnet sich in einem neuen Fenster des hr und des HMKB macht auf Chancen und Gefahren im Netz durch jugendnahe Videoclips aufmerksam wozu auch weiterführendes Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin produziert der hr TutorialsÖffnet sich in einem neuen Fenster zum unterrichtlichen Einsatz, in denen u.a. Funktionsweise und Risiken der App TikTok beleuchtet werden. Ein weiteres Projekt zum kompetenten Umgang mit Fake News und Deep Fakes ist der Creator RoomÖffnet sich in einem neuen Fenster des Hessischen Rundfunks.

In Ergänzung der schulischen Medienbildung können Schulen das Angebot Digitale HeldenÖffnet sich in einem neuen Fenster nutzen.

Weiterhin wird für die Klassen 5 das auch digital zur Verfügung stehende Mobbing- und Cybermobbingpräventionsprogramm „Gemeinsam Klasse sein!“ angeboten, in dem auch über den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien informiert wird.

Lehrerinnen und Lehrer nutzen Soziale Netzwerke für private Zwecke. Dies ist grundsätzlich zulässig. Die betreffenden Lehrkräfte müssen sich dessen bewusst sein, dass auch Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie der Kollegenkreis Zugriff auf eine öffentliche Internetplattform wie z. B. Instagram, TikTok haben. Deshalb ist es für die Betroffenen ratsam, sorgfältig zu prüfen, welche Art von persönlichen bzw. personenbezogenen Daten über eine solche Plattform kommuniziert werden sollen. Beim Umgang mit Sozialen Netzwerken sowie deren Einsatz sind für Lehrkräfte bestimmte rechtliche Vorgaben einschlägig. Besonders zu beachten ist die Regelung des § 3 Abs. 9 Hessisches Schulgesetz, wonach die Schule zur Wohlfahrt der Schülerinnen und Schüler und zum Schutz ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit, geistigen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit verpflichtet ist. Die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit der Lehrkräfte muss sich zu jeder Zeit an diesem Grundsatz ausrichten. Dies gilt für verbeamtete wie angestellte Lehrkräfte gleichermaßen. Verstößt eine verbeamtete Lehrkraft dagegen, kann dies ein Dienstvergehen darstellen und zu einer disziplinarrechtlichen Ahndung führen, was bei besonders schweren Dienstvergehen gegebenenfalls zu einer Entfernung aus dem Dienst führen kann. Auch haben verbeamtete Lehrkräfte nach § 34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz eine dahingehende Dienstpflicht, dass ihr Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die ihr Beruf erfordert. Dies gilt auch für das außerdienstliche, d. h. private Verhalten eines Beamten, etwa in Sozialen Netzwerken. Verstößt eine angestellte Lehrkraft dagegen, kann darin eine schwerwiegende Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten liegen, was zur Abmahnung und fristlosen außerordentlichen Kündigung führen kann. Eltern müssen sich – ebenso wie ihre Kinder – darauf verlassen können, dass Lehrkräfte weder das durch die Schulpflicht begründete staatliche Obhuts- und Näheverhältnis noch die Wehrlosigkeit Minderjähriger in irgendeiner Form ausnutzen. Dies gilt insbesondere auch für den privaten Kontakt zwischen Lehrkraft und Schülerin oder Schüler in Sozialen Netzwerken. Stets müssen ein verantwortungsvoller Umgang mit Vertrautheit und Distanz im Netz und damit eine erhöhte Sorgfaltspflicht sichergestellt werden.

· Lehrkräften wird ausdrücklich davon abgeraten, Freundschaftsanfragen an Schülerinnen oder Schüler der eigenen Schule zu stellen, jene von Schülerinnen und Schülern anzunehmen oder dem Profil zu folgen. Schülerinnen und Schüler stehen in einem besonderen Obhutsverhältnis zu ihren Lehrkräften. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz wird schwieriger, wenn Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern in Sozialen Netzwerken miteinander befreundet sind. Lehrkräfte erhalten hier gegebenenfalls Informationen, die sie in Konfliktsituationen bringen können.

· Im Sinne eines transparenten Umgangs sollte das o. g. Vorgehen den Schülerinnen und Schülern gegenüber erläutert werden, um zu verhindern, dass die Nichtannahme einer Freundschaftsanfrage missverstanden werden könnte. möglicherweise als „persönliche Ablehnung“

· Privatsphäre-, Datenschutz- sowie Profileinstellungen sollten sorgfältig und regelmäßig überprüft werden. Lehrkräfte sollten nur in Ausnahmefällen Einblick in ihre Kontaktdaten und Einträge gewähren und sich bewusst sein, welche Folgen die geteilten Inhalte für die eigene Reputation – insbesondere für die Lehrerrolle – haben können.

· Für die Anmeldung bei Instagram und anderen Plattformen empfiehlt es sich, eine zusätzliche E-Mail-Adresse einzurichten. So kann Daten- oder E-Mail-Adressen Missbrauch vorgebeugt werden. Es ist darauf zu achten, ein sicheres Passwort auszuwählen. Auch sollten für jeden Online-Account unterschiedliche Passwörter verwendet und diese in regelmäßigen Abständen gewechselt werden.

· Bei digitalen Postings und Nachrichten ist unter allen Umständen das Urheberrecht zu beachten. 

· Bei schulinterner und unterrichtsrelevanter Kommunikation muss gewährleistet sein, dass alle betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern ausnahmslos erreicht werden. Soziale Netzwerke dürfen im schulischen Bereich nur genutzt werden, soweit die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern damit einverstanden sind. Keinesfalls dürfen einzelne Schülerinnen und Schüler oder Eltern dazu aufgefordert werden, sich für die schulische Kommunikation bei einem Sozialen Netzwerk anzumelden. Erst recht ist es unzulässig, die Verwendung Sozialer Netzwerke anzuordnen.

· Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern dürfen keine Nachteile erfahren, wenn sie an der Kommunikation über ein Soziales Netzwerk nicht teilnehmen. Sollten Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler in einem Sozialen Netzwerk an bestimmte Termine oder Ankündigungen erinnern wollen, müssen diese Informationen bereits im Unterricht oder über einen rechtlich geregelten Kommunikationsweg mitgeteilt worden bzw. dort zu entnehmen sein (beispielsweise über eine Lernplattform, Schulhomepage oder via E-Mail).

· Aus datenschutzrechtlichen Vorgaben ist es nicht gestattet, Soziale Netzwerke für den Austausch personenbezogener Daten zu verwenden. Personenbezogene Daten und Dokumente (wie Noten, Krankmeldungen, Adress- und Telefondaten, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Feedback zu Lernleistung etc.) dürfen nicht über Soziale Netzwerke mitgeteilt werden.

· Eine Kommunikation mit Schülerinnen oder Schülern, deren Alter den AGB des jeweiligen Sozialen Netzwerkes nicht entspricht, ist untersagt.

· Wenn Lehrkräfte sich für die Nutzung von Sozialen Netzwerken im schulischen Bereich entscheiden, empfiehlt sich das Erstellen einer klassen- und fachbezogenen Gruppe. In dieser können Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern kommunizieren ohne mit ihnen „befreundet“ zu sein. Die Gruppe sollte als „geschlossen“ oder „privat“ eingestellt sein: a) Die Privatsphäre-Einstellung „geschlossen“ bedeutet, dass jeder die Gruppe, d. h. den Gruppennamen und ihre Mitglieder sehen kann. Beiträge können jedoch nur von Gruppenmitgliedern gesehen und verfasst werden. b) Die Einstellungsoption „privat“ ermöglicht zusätzlich, dass ausschließlich Mitglieder die Gruppe bzw. den Namen der Gruppe und die Beiträge darin sehen können.

· Lehrerinnen und Lehrer sollen in ihrer Gruppe der Administrator sein, um gegebenenfalls unerwünschte Beiträge sofort löschen zu können. Gruppen lassen sich auch so einstellen, dass der Administrator alle Beiträge und Kommentare freischalten muss.

· Lehrkräfte sollen mit ihren Schülerinnen und Schülern für die digitale Kommunikation klare Regeln formulieren: keine Dokumente mit personenbezogenen Daten einstellen, auf respektvolle Formulierungen achten, für die professionelle pädagogische Distanz und dienstrechtlichen Vorgaben des Lehrers Verständnis schaffen, über datenschutzrechtliche Vorschriften aufklären.

· Ein Soziales Netzwerk soll möglichst nur als „Hinweisfunktion“ genutzt werden. So können Lehrkräfte – nachdem sie eine neue Information auf eine Lernplattform eingestellt haben – die „privat“ oder „geschlossene“ Gruppe durch das Posten des entsprechenden Links auf die Lernplattform verweisen. Dieser Link informiert die Schülerinnen und Schüler darüber, dass eine entsprechende Notiz (z. B. zu den Hausaufgaben oder Organisatorisches) auf der Lernplattform abzurufen ist.

· Durch die Verlinkung zu Inhalten auf der Lernplattform gelingt es, Schülerinnen und Schüler in „ihrem Netzwerk“ abzuholen und an die Arbeit auf einer sicheren Lernplattform zu gewöhnen.

· Das Verwenden von Social Plugins auf Schulhomepages ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.

· Informationen, die Lehrkräfte den Schülerseiten zufällig entnehmen, sollten im dienstlichen Kontext keinerlei Verwendung haben, sofern es sich nicht um dienst- oder strafrechtlich relevante Informationen handelt.

Eine sichere Alternative in der schulischen digitalen Kommunikation bieten pädagogische, datenschutzkonforme Lernplattformen, wie das Schulportal Hessen. Deswegen empfiehlt das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ausdrücklich deren Nutzung. Ein besonderes Merkmal der Lernplattformen ist es, dass alle verwendeten Inhalte und Funktionen in einem eigenen Bereich zusammengefasst sind und Zugangsbeschränkungen unterliegen. Dabei gibt es öffentliche Bereiche, die von allen Nutzern eingesehen werden können, passwortgeschützte, schulinterne Bereiche, zu denen alle Schulgemeindemitglieder Zugang haben, und geschlossene Lerngruppen, zu denen nur die entsprechenden Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler Zutritt haben.

Medienbildungskonzept

Kinder und Jugendliche sollen sowohl im Rahmen der Medienbildung als auch im Bereich des Jugendmedienschutzes einen altersentsprechenden, interessenbezogenen und zielorientierten Umgang mit Medien erlernen, der sie vor ungeeigneten Inhalten und Erfahrungen schützen kann. Wie dies im schulischen Alltag entsprechend umgesetzt wird, soll auch im Medienbildungskonzept Öffnet sich in einem neuen Fensterverankert sein. Dazu können Sie die Fachberaterinnen und Fachberatern Medienbildung an Ihrem Staatlichen Schulamt unterstützen. Diese arbeiten in enger Absprache mit den Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberatern zusammen.  

Auch Initiativen wie klicksafe bieten inhaltliche Unterstützung, u.a. durch die Bereitstellung von pädagogischen Materialien, dabei, wie Jugendmedienschutzthemen fächerintegrativ und in verschiedenen Jahrgangsstufen unterrichtet werden können.

Zur Vertiefung des Jugendmedienschutzes an Ihrer Schule bieten die Staatlichen Schulämter Unterstützung bei pädagogischen Tage zu unterschiedlichen Themen des Jugendmedienschutzes an. Weiterhin steht die Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern bei Fragen rund um die Prävention von Risiken aus dem Bereich Jugendmedienschutz unterstützend zur Seite.

Mit der Änderung von § 3 Abs. 9 des Hessischen Schulgesetzes sind alle Schulen in Hessen dazu verpflichtet worden, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellem Missbrauch zu entwickeln. Die fachlichen Empfehlungen zur Entwicklung dieser schulischen Schutzkonzepte sind in der Handreichung zur Intervention und Prävention bei sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext | kultus.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster formuliert und orientieren sich eng an den von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zur Verfügung gestellten Schutzkonzeptstandards. Zu den Bestandteilen eines schulischen Schutzkonzeptes gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch gehören zum Beispiel die Erwartung, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexueller Gewalt im Leitbild der Schule oder im Schulprogramm verankert ist, vorliegende Interventionspläne für das schulische Vorgehen in Verdachtsfällen, partizipativ entwickelte Selbstverpflichtungserklärungen (Verhaltenskodex) für den Umgang von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern untereinander, Fortbildungen  für Lehrkräfte und Eltern sowie regelmäßige Präventionsangebote im Unterricht im Themenfeld der sexualisierten Gewalt.

Weitere Informationen zum Themenfeld finden sich auf der Themenseite Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen MissbrauchÖffnet sich in einem neuen Fenster

Gleichzeitig sind Schulen angehalten, ein Medienbildungskonzept zu erarbeiten, dessen integraler Bestandteil der Jugendmedienschutz ist. Zwischen den Arbeitsbereichen der Schutzkonzeptentwicklung gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch und des Jugendmedienschutzes bestehen große thematische und inhaltliche Überschneidungen, insbesondere im Feld der digitalen (sexualisierten) Gewalt. Schnittstellen bestehen zum Beispiel im Hinblick auf die Gewaltphänomene Cybermobbing und Hate Speech, die Themen Pornografie-Konsum, Sexting und Cybergrooming sowie auch das Problemfeld der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten über digitale Medien.

Für die Prozesse der Entwicklung von Schutzkonzepten gegen (sexualisierte) Gewalt sowie auch den Jugendmedienschutz als Bestandteil der schulischen Medienbildungskonzepte ergeben sich durch die zahlreichen inhaltlichen Anknüpfungspunkte für die Schulen erhebliche Synergiepotentiale. So sollte zum Beispiel der Jugendmedienschutz ebenfalls im Leitbild der Schule und im Schulprogramm verankert sein, Interventionspläne zum Umgang mit Verdachtsfällen von Gewaltvorfällen im digitalen Raum sollten allen Mitgliedern der Schulgemeinde bekannt sein, die Regeln zur Mediennutzung sollten in die Selbstverpflichtungserklärungen (Verhaltenskodex) aufgenommen werden und es sollten regelmäßig Fortbildungen für Eltern und Lehrkräfte sowie auch Präventionseinheiten für Schülerinnen und Schüler zu Jugendmedienschutzthemen angeboten werden.

Auf Grund der vorliegenden engen Verbindungen empfiehlt es sich, beide Themenfelder fachlich zu verknüpfen und die Weiterentwicklung der Jugendmedienschutzmaßnahmen als Bestandteil des Medienbildungskonzepts und die Schutzkonzeptentwicklung im multiprofessionellen Team der Schule gemeinsam zu gestalten und sich dabei inhaltlich an den fachlichen Standards für die Entwicklung von Schutzkonzepten zu orientieren.

Weiterführende Informationen und Fortbildungen:

SOSdigital: Podcasts Archiv - Stärken oder Schützen in digitalen MedienÖffnet sich in einem neuen Fenster

Fortbildungen:

SOSdigital: Sexualität, sexualisierte Gewalt, digitale Medien - Thematische Spezialisierung, Kooperation und Vernetzung - Stärken oder Schützen in digitalen MedienÖffnet sich in einem neuen Fenster

Kindernothilfe: Fortbildung: Schutz im NetzÖffnet sich in einem neuen Fenster

Das Hessische Kultusministerium bietet jährlich eine Fortbildungsreihe an, in welcher Lehrkräfte zu Medienschutzberaterin oder Medienschutzberater an Grund- und Förderschulen bzw. zu Jugendmedienschutzberaterinnen und –beratern an Sekundarstufenschulen und beruflichen Schulen ausgebildet werden. Die Reihe gibt einen Überblick über zentrale und aktuelle Fragestellungen des schulischen Medienschutzes. Die Termine der Fortbildungsreihe werden im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums bekanntgegeben.

Weitere Informationen zu den Fortbildungsreihen finden Sie auf dem Hessischen Bildungsserver.

Weiterhin werden über den „Wochenplan FortbildungÖffnet sich in einem neuen Fenster“ auf dem Schulportal regelmäßige Veranstaltungen  zum Jugendmedienschutz angeboten.

Materialien und Projekte zum Medienschutz

Hierunter finden Sie einige Projekte und Materialien unserer Kooperationspartner zur Förderung kompetenter Mediennutzung.

Auf der Seite Informationen für Eltern | Digitale Schule Hessen gibt es Angebote für Eltern in Leichter Sprache

  • Der Praxisleitfaden MedienkompetenzÖffnet sich in einem neuen Fenster dient als unterstützendes Instrument für Lehrkräfte, um im Unterricht aller Fächer der Primar- und Sekundarstufe I neben fachlichen Kompetenzen auch Medienkompetenz zu fördern und enthält praktische Beispiele für  Unterrichtseinheiten.
  • Die offene Bildungsmediathek aller Bundesländer mundoÖffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt  Lernende, Lehrende und Erziehungsberechtigte in ihrer alltäglichen Arbeit, indem sie freizugängliche Materialien überprüfen und zur Verfügung stellen.