Eine Handynutzungsregelung muss der aktuellen Rechtslage entsprechen. Darüber hinaus sind die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Schulform oder gar einzelner Schulen zu berücksichtigen.
Für eine Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule sollten folgende Grundsätze gelten:
■ Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander, auch über die mediale Kommunikation
■ Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte
■ Vermeidung von Gewalt (z. B. von Cybermobbing) und Schutz vor Missbrauch
■ Die Schaffung eines guten und störungsfreien Lernklimas im Unterricht
■ Medienbildung im Umgang mit Handys und Apps
Hieraus resultieren folgende Zielsetzungen im Umgang mit digitalen Medien, die pädagogisch sinnvoll in Einklang zu bringen und möglichst im Schulprogramm abzubilden sind:
■ die Förderung der Medienbildung durch ein unterrichtsbezogenes Konzept und gleichzeitig
■ die sinnvolle Einschränkung der Nutzung auf dem Schulgelände, um Störungen und Missbrauch zu vermeiden.
Als Ziel sind möglichst klare Nutzungsregeln für den Unterricht und das Schulgelände anzustreben, die die Schulkonferenz als Teil der Schulordnung beschließen kann. Diese Regeln dienen auch dazu, potenzielle Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern.