Junge Frau sitzt an einem Laptop.

Informationen für Lehrkräfte

Der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht bietet großes Potenzial zur Unterrichtsgestaltung. Mit digitalen Medien können Lehrinhalte innovativ und zukunftsorientiert vermittelt werden.

Gleichzeitig werden Kinder und Jugendliche sowohl in der privaten Nutzung als auch in der schulischen Nutzung immer wieder mit Risiken und Gefahren digitaler Medien konfrontiert. Es ist Teil des Bildungsauftrags in allen Fächern, Schülerinnen und Schüler in einer kompetenten Mediennutzung und Persönlichkeitsstärkung zu unterstützen. 

Der Sonderpreis des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen wurde auch in diesem Jahr im Rahmen des MediaSurfer 2024 vergeben. Gewonnen hat die Fritz-Gansberg-Schule, Wiesbaden mit „Kleine Kameras, große Themen“. Hier finden Sie den Beitrag der Schule sowie der weiteren Gewinner aus den anderen Kategorien: zu den ErgebnissenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Unterstützungs- und Fortbildungsangebote

In der folgenden Kachel finden Sie Angebote des Schulportals und der Medienzentren und weiterführende Informationen zu der Fortbildungsreihe zu Medienschutzberaterinnen und -beratern. Für Anfragen möglicher Referenten und für pädagogische Tage schreiben Sie bitte an jugendmedienschutz@kultus.hessen.de

Farbige Klebezettel kleben an einem Smartboard

Schutz für Kinder

Praktische Tipps für die schulische Elternarbeit

Wir haben für Lehrkräfte praktische Tipps zu den Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes zusammengestellt.

Handynutzung

Die Thematisierung eines sicheren und verantwortungsbewussten Umgangs mit Handys, Smartphones und Smartwatches im Schulalltag ist wichtig.

Eine rechtskonforme Nutzung von digitalen Endgeräten im Schulalltag wird in dem Gesetz Smartphone-Schutzzonen definiert. Dort sind altersgerechte Schutzzonen klar definiert, um unter anderem einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte an Schulen vorzusorgen. Zudem wird mit dem Gesetz auch die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet.

Schulen haben bezüglich der Schutzzonen die in dem GesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster beschriebenen Vorschriften zur Nutzung von digitalen Endgeräten zu beachten. Das Gesetz möchte damit den negativen Auswirkungen unreflektierter und übermäßiger Mediennutzung vorbeugen, worunter unter anderem die Konzentrationsfähigkeit und die schulischen Leistungen leiden. Weiterhin sollen Schülerinnen und Schülern im bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien sowie digitalen Geräten geschult und entsprechend gefördert werden, um sie auf ein digitales Leben verantwortungsvoll vorzubereiten. Unterstützung, wie dies in der schulischen Praxis umgesetzt werden kann, wird in Form von FAQs in Kürze zur Verfügung gestellt. Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie unter smartphonegesetz@kultus.hessen.de einreichen.

Für Schulen kann sich dadurch auch die Chance zur Medienbildung und einer mediengestützten Unterrichtsgestaltung bieten, die an die mediale Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler anknüpft. 

Jede hessische Schule regelt nach Maßgabe von § 129 Nr. 12 HSchG in ihrer Schulordnung den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs unter Berücksichtigung der regionalen Umstände passend auf die Anforderungen der einzelnen Schule. Die Nutzung digitaler Endgeräte regelt das Gesetz für Smartphone-Schutzzonen §2 Absatz 5 und §69 Absatz 7 HSchG.  Über die Schulordnung entscheidet die Schulkonferenz. Der Schulelternbeirat ist vor der Entscheidung der Schulkonferenz nach § 110 Abs. 3 HSchG, der Schülerrat nach § 122 Abs. 5 Satz 2 HSchG anzuhören. In der Schulordnung sind Vorgaben entsprechend des Gesetzes für Smartphone-Schutzzonen dazu aufzustellen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen digitale Endgeräte in der Schule benutzt werden dürfen.

Schülerinnen und Schüler können in die Entwicklung der schulischen Regelungen aktiv einbezogen werden. Dazu lassen sich beispielsweise folgende Fragen mit Schülerinnen und Schülern im Unterricht zur Selbstreflexion thematisieren:

■ „Inwiefern lenkt mich die Nutzung digitaler Endgeräte - auch im schulischen Kontext - ab?“

■ „Wie beeinflusst mich die Nutzung von Social Media in meinem Alltag?“

■ „Welche Kenntnisse und Erfahrungen habe ich im Kontext Cybermobbing? Welches Wissen benötige ich, um damit kompetent umzugehen?“

■ „Welche Risiken gehen mit der Nutzung von digitalen Endgeräten einher? Weiß ich unter anderem, wie ich Fake News erkennen oder mich gegen Hate Speech im Netz wehren kann?“

■ „Welche Informationen benötige ich, um meine persönlichen Daten im Netz zu schützen?

■ „Wie könnte das Smartphone für gezielte Recherchen im Unterricht genutzt werden?“

■ „Wie können mich digitale Endgeräte beim Lernen unterstützen?“

Wird ein digitales Endgerät entgegen der schulischen Nutzungsordnung genutzt, kann es vorübergehend einbehalten werden. Eine Rückgabe an die Schülerinnen und Schüler soll am Ende des Unterrichtstags erfolgen. Unterstützung, wie dies in der schulischen Praxis umgesetzt werden kann, wird in Form von FAQs in Kürze zur Verfügung gestellt. Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie unter smartphonegesetz@kultus.hessen.de einreichen.

Unabhängig davon gilt: Benutzt eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Leistungsnachweis oder einer Prüfung ein digitales Endgerät - wie Smartphone, Smartwatch oder ein privates Tablet - als nicht ausdrücklich zugelassenes Hilfsmittel, so hat die Schule nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die zu treffenden Maßnahmen zu entscheiden. Welche Maßnahmen in Betracht kommen, ergibt sich aus § 31 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses und den Bestimmungen in den Prüfungsordnungen. Entsprechendes gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler bei Leistungsnachweisen ein Smartphone als nicht ausdrücklich zugelassenes Hilfsmittel mit sich führt. 

Eine Handynutzungsregelung muss der aktuellen Rechtslage entsprechen. Das Gesetz Smartphone-Schutzzonen tritt am 1.8.2025 in Kraft. Zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Schulordnungen wird ein Übergangszeitraum bis zum 31.01.2026 eingeräumt.

Darüber hinaus sind die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Schulform oder gar einzelner Schulen zu berücksichtigen.

Für eine Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule sollten folgende Grundsätze gelten:

■ Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander, auch über die mediale Kommunikation

■ Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte

■ Vermeidung von psychischer Gewalt unter anderem in Form von Cybermobbing und Schutz vor Missbrauch beispielsweise von persönlichen Daten oder vor dem sogenannten Cybergrooming

■ die Schaffung eines guten und störungsfreien Lernklimas im Unterricht

■ Medienbildung im Umgang mit digitalen Endgeräten und Apps

Hieraus resultieren folgende Zielsetzungen im Umgang mit digitalen Medien, die pädagogisch sinnvoll in Einklang zu bringen und möglichst im Schulprogramm abzubilden sind:

■ die Förderung der Medienbildung durch ein unterrichtsbezogenes Konzept und gleichzeitig

■ die sinnvolle Einschränkung der Nutzung auf dem Schulgelände, um Störungen und Missbrauch zu vermeiden.

Als Ziel sind klare Nutzungsregeln für den Unterricht und das Schulgelände anzustreben, die die Schulkonferenz als Teil der Schulordnung beschließen kann. Diese Regeln dienen auch dazu, potenzielle Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern.

Hier sind beispielhafte Handynutzungsordnungen aufgeführt, die als Orientierungshilfe dienen können.

Medienbildungskonzept

Kinder und Jugendliche sollen sowohl im Rahmen der Medienbildung als auch im Bereich des Jugendmedienschutzes einen altersentsprechenden, interessenbezogenen und zielorientierten Umgang mit Medien erlernen, der sie vor ungeeigneten Inhalten und Erfahrungen schützen kann. Wie dies im schulischen Alltag entsprechend umgesetzt wird, soll auch im Medienbildungskonzept Öffnet sich in einem neuen Fensterverankert sein. Dazu können Sie die Fachberaterinnen und Fachberatern Medienbildung an Ihrem Staatlichen Schulamt unterstützen. Diese arbeiten in enger Absprache mit den Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberatern zusammen.  

Auch Initiativen wie klicksafe bieten inhaltliche Unterstützung, u.a. durch die Bereitstellung von pädagogischen Materialien, dabei, wie Jugendmedienschutzthemen fächerintegrativ und in verschiedenen Jahrgangsstufen unterrichtet werden können.

Zur Vertiefung des Jugendmedienschutzes an Ihrer Schule bieten die Staatlichen Schulämter Unterstützung bei pädagogischen Tage zu unterschiedlichen Themen des Jugendmedienschutzes an. Weiterhin steht die Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern bei Fragen rund um die Prävention von Risiken aus dem Bereich Jugendmedienschutz unterstützend zur Seite.

Mit der Änderung von § 3 Abs. 9 des Hessischen Schulgesetzes sind alle Schulen in Hessen dazu verpflichtet worden, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellem Missbrauch zu entwickeln. Die fachlichen Empfehlungen zur Entwicklung dieser schulischen Schutzkonzepte sind in der Handreichung des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext Öffnet sich in einem neuen Fensterformuliert und orientieren sich eng an den von der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zur Verfügung gestellten Schutzkonzeptstandards. Zu den Bestandteilen eines schulischen Schutzkonzeptes gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch gehört zum Beispiel die Erwartung, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexueller Gewalt im Leitbild der Schule oder im Schulprogramm verankert ist, vorliegende Interventionspläne für das schulische Vorgehen in Verdachtsfällen, partizipativ entwickelte Selbstverpflichtungserklärungen (Verhaltenskodex) für den Umgang von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern untereinander, Fortbildungen  für Lehrkräfte und Eltern sowie regelmäßige Präventionsangebote im Unterricht im Themenfeld der sexualisierten Gewalt.

Gleichzeitig sind Schulen angehalten, ein Medienbildungskonzept zu erarbeiten, dessen integraler Bestandteil der Jugendmedienschutz ist. Zwischen den Arbeitsbereichen der Schutzkonzeptentwicklung gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch und des Jugendmedienschutzes bestehen große thematische und inhaltliche Überschneidungen, insbesondere im Feld der digitalen (sexualisierten) Gewalt. Schnittstellen bestehen zum Beispiel im Hinblick auf die Gewaltphänomene Cybermobbing und Hate Speech, die Themen Pornografie-Konsum, Sexting und Cybergrooming sowie auch das Problemfeld der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten über digitale Medien.

Für die Prozesse der Entwicklung von Schutzkonzepten gegen (sexualisierte) Gewalt sowie auch den Jugendmedienschutz als Bestandteil der schulischen Medienbildungskonzepte ergeben sich durch die zahlreichen inhaltlichen Anknüpfungspunkte für die Schulen erhebliche Synergiepotentiale. So sollte zum Beispiel der Jugendmedienschutz ebenfalls im Leitbild der Schule und im Schulprogramm verankert sein, Interventionspläne zum Umgang mit Verdachtsfällen von Gewaltvorfällen im digitalen Raum sollten allen Mitgliedern der Schulgemeinde bekannt sein, die Regeln zur Mediennutzung sollten in die Selbstverpflichtungserklärungen (Verhaltenskodex) aufgenommen werden und es sollten regelmäßig Fortbildungen für Eltern und Lehrkräfte sowie auch Präventionseinheiten für Schülerinnen und Schüler zu Jugendmedienschutzthemen angeboten werden.

Auf Grund der vorliegenden engen Verbindungen empfiehlt es sich, beide Themenfelder fachlich zu verknüpfen und die Weiterentwicklung der Jugendmedienschutzmaßnahmen als Bestandteil des Medienbildungskonzepts und die Schutzkonzeptentwicklung im multiprofessionellen Team der Schule gemeinsam zu gestalten und sich dabei inhaltlich an den fachlichen Standards für die Entwicklung von Schutzkonzepten zu orientieren. 

Weiterführende Informationen und Fortbildungen:

SOSdigital: Podcasts Archiv - Stärken oder Schützen in digitalen MedienÖffnet sich in einem neuen Fenster

Fortbildungen:

SOSdigital: Sexualität, sexualisierte Gewalt, digitale Medien - Thematische Spezialisierung, Kooperation und Vernetzung - Stärken oder Schützen in digitalen MedienÖffnet sich in einem neuen Fenster

Kindernothilfe: Fortbildung: Schutz im NetzÖffnet sich in einem neuen Fenster

Das Hessische Kultusministerium bietet jährlich eine Fortbildungsreihe an, in welcher Lehrkräfte zu Medienschutzberaterin oder Medienschutzberater an Grund- und Förderschulen bzw. zu Jugendmedienschutzberaterinnen und –beratern an Sekundarstufenschulen und beruflichen Schulen ausgebildet werden. Die Reihe gibt einen Überblick über zentrale und aktuelle Fragestellungen des schulischen Medienschutzes. Die Termine der Fortbildungsreihe werden im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums bekanntgegeben.

Weitere Informationen zu den Fortbildungsreihen finden Sie auf dem Hessischen Bildungsserver.

Weiterhin werden über den „Wochenplan FortbildungÖffnet sich in einem neuen Fenster“ auf dem Schulportal regelmäßige Veranstaltungen  zum Jugendmedienschutz angeboten.

Materialien und Projekte zum Medienschutz

Hierunter finden Sie einige Projekte und Materialien unserer Kooperationspartner zur Förderung kompetenter Mediennutzung.

Auf der Seite Informationen für Eltern | Digitale Schule Hessen gibt es Angebote für Eltern in Leichter Sprache

  • Der Praxisleitfaden MedienkompetenzÖffnet sich in einem neuen Fenster dient als unterstützendes Instrument für Lehrkräfte, um im Unterricht aller Fächer der Primar- und Sekundarstufe I neben fachlichen Kompetenzen auch Medienkompetenz zu fördern und enthält praktische Beispiele für  Unterrichtseinheiten.
  • Die offene Bildungsmediathek aller Bundesländer mundoÖffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt  Lernende, Lehrende und Erziehungsberechtigte in ihrer alltäglichen Arbeit, indem sie freizugängliche Materialien überprüfen und zur Verfügung stellen.