Junge Frau sitzt an einem Laptop.

Informationen für Lehrkräfte

Der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht bietet großes Potenzial zur Unterrichtsgestaltung. Mit digitalen Medien können Lehrinhalte innovativ und zukunftsorientiert vermittelt werden.

Gleichzeitig werden Kinder und Jugendliche sowohl in der privaten Nutzung als auch in der schulischen Nutzung immer wieder mit Risiken und Gefahren digitaler Medien konfrontiert. Es ist Teil des Bildungsauftrags in allen Fächern, Schülerinnen und Schüler in einer kompetenten Mediennutzung und Persönlichkeitsstärkung zu unterstützen. 

    Fake News

    Als Fake News bezeichnet man Falschnachrichten im Internet. Dabei werden gezielt falsche oder manipulierte Informationen verbreitet, um aus politischen, ökonomischen oder persönlichen Motiven die Meinungsbildung  zu beeinflussen. Durch das Internet, insbesondere über soziale Plattformen, Messenger und Videoportale, erreichen Falschmeldungen schnell einen hohen Verbreitungsgrad, z.B. über sogenannte Kettenbriefe.

    Gerade Schülerinnen und Schüler verfügen meist noch nicht über ein ausreichendes Wissen, um Nachrichten und deren Herkunft richtig einzuordnen und zu bewerten. Daher sollte das Thema im Unterricht behandelt werden.

    • Schülerinnen und Schüler sollten zu einem kritischen Umgang mit Informationen aus dem Internet angeleitet werden. Dabei sind folgende Fragestellungen hilfreich:
      • Kritisches Überprüfen der Inhalte. Ist die Argumentation logisch und auf Fakten gestützt?
      • Überprüfung der Quellen. Handelt es sich um ein seriöses Medium?   
      • Prüfung der Aufmachung der Website und des Impressums. Wer ist für die Inhalte verantwortlich?
    • Ein Indiz für Seriosität ist in der Regel auch die Angabe von Kontaktdaten.
    • Daten und Statistiken sollten mit anderen seriösen Seiten und Quellen abgeglichen werden.
    • Bilder und Videos sollten auf ihre Übereinstimmung mit dem Text geprüft werden.
    • Fake News können eingedämmt werden, indem fragwürdige Nachrichten nicht einfach weitergeleitet, sondern zuerst auf Herkunft und Inhalt geprüft werden.
    • Soziale Netzwerke bieten die Möglichkeit, Fake News zu melden, damit diese nicht weiterverbreitet werden.

    Hate Speech

    Hetze, Hass und Diskriminierung finden im Internet immer mehr Verbreitung – besonders in sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten. Für dieses Phänomen hat sich auch im deutschen Sprachgebrauch der Begriff Hate-Speech durchgesetzt. Hate-Speech ist kein reines Netzphänomen, sondern greift reale Macht- und Diskriminierungsstrukturen auf. Die Täter verbreiten oftmals diskriminierende rassistische, sexistische oder fremdenfeindliche Äußerungen, mit denen Personen oder Personengruppen erniedrigt oder beleidigt werden.

    • Klären Sie über Hate-Speech und die negativen Folgen auf, indem Sie das Thema in den Unterricht einbinden. Hierzu eignet sich zum Beispiel, das Thema im Klassenrat, in der Klassenlehrerstunde zu behandeln Erstellen Sie Regeln im Klassenchat bzw. wiederholen Sie diese mit der Klasse.
    • Üben Sie mit den Lerngruppen Techniken zur Gegenrede ein, damit die Jugendlichen diese situationsbedingt anwenden können.
    • Zeigen Sie den Schülerinnen und Schülern die Meldefunktion auf Social-Media-Plattformen.

    • Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler konkret von Hatespeech betroffen sein, u.U.  durch Angriffe durch Mitschülerinnen bzw. Mitschüler, ist in Abstimmung mit der Schulleitung das weitere Vorgehen im Umgang mit dem Opfer und dem bzw. den Tätern zu besprechen.
    • Die Eltern sind zu informieren.
    • Gegebenenfalls kann es hilfreich sein, die Schulpsychologie einzubeziehen. 

    Zur Vertiefung der Thematik im Unterricht kann Unterstützung für einen pädagogischen Tag über den Landeskoordinator Jugendmedienschutz oder die Staatlichen Schulämter angefragt werden.
    Weiterhin stehen praxisnahe Fortbildungen des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster und der unterschiedlichen Partner, wie z.B. der hessischen Medienzentren zur Verfügung. Auch im Wochenplan FortbildungÖffnet sich in einem neuen Fenster auf dem Schulportal finden Sie Angebote. 

    Cybermobbing

    Unter Cybermobbing versteht man das absichtliche, wiederholte und negative Behandlung einer Person durch andere. Es umfasst eine breite Palette von Aktivitäten, wie

    • das Posten beleidigender oder erniedrigender Kommentare
    • das Posten kompromitierender Bilder oder Videos
    • das Verbreiten von Gerüchten oder Lügen
    • das Stalken oder Belästigen

    um jemanden zu schikanieren oder bloßzustellen.
     

    Durch die vermeintliche Anonymität im Netz wird die Hemmschwelle geringer und die Gemobbten nicht mehr nur auf den Pausenhöfen und Schulwegen drangsaliert und bloßgestellt. Die Angreiferinnen und Angreifer sind durch Cybermobbing rund um die Uhr in der Lage, ihre Angriffe zu schalten, ein großes Publikum zu erreichen und ihre Beleidigungen schnell zu verbreiten sowie weitestgehend anonym zu handeln.

    Schülerinnen und Schüler die gemobbt werden, zeigen unterschiedliche Verhaltensweisen. Warnzeichen und Hinweise sind vor allem in Bezug auf Verhaltensänderungen feststellbar, wie beispielsweise eine Schulverweigerung, Leistungsabfall etc..
     

    Da sich Schülerinnen und Schüler bei Problemen oftmals nicht an Lehrkräfte wenden, ist es von Bedeutung, die eigene Wahrnehmung bezüglich der Begleitsymptome zu sensibilisieren. Diese können neben den Verhaltensänderungen auch auf der psychischen Ebene liegen und sich in einem sozialen Rückzug, Konzentrationsprobleme oder Niedergeschlagenheit zeigen. Auch auf der physischen Ebene können Veränderungen wie Essstörungen oder Müdigkeit als Begleiterscheinung auftreten.

    • Führen Sie ein Gespräch mit der gemobbten Schülerin, bzw. dem gemobbten Schüler, indem Sie sich den Vorgang schildern lassen, um für eine erste Entlastung zu sorgen und Vertrauen aufzubauen.
    • Je nach Ausmaß sind die Eltern einzubeziehen.
    • Informieren Sie je nach Ausmaß die Schulleitung, vor allem dann, wenn juristische Schritte erwogen werden.
    • Die Schulleitung entscheidet auch über den Einbezug des Staatlichen Schulamtes und über den Einbezug des schulpsychologischen Diensts.
    • Präventionsarbeit ist wichtig! Dabei kommt der Klassenlehrkraft eine besondere Bedeutung zu. Ihre Beziehungsarbeit ist eine wichtige Säule, um die Klasse verantwortungsvoll und sensibel durch gruppendynamische Phasen zu begleiten. Ein positives Klassenklima, das durch die Haltung der Lehrkraft, ein gelungenes Classroom-Management und einer dialogischen Konfliktkultur geprägt ist, stellt eine gute Basis zur Prävention dar.
    • Binden Sie das Thema Cybermobbing in Ihren Unterricht ein, um Schülerinnen und Schüler über die Folgen zu informieren. Hierzu beraten die Fachberaterinnen und Fachberater Medienbildung der Staatlichen Schulämter. Das Land bietet in einer Fortbildungsreihe die Ausbildung von Lehrkräften zu Medienschutzberatern an.    

    Cybergrooming

    Cybergrooming bezeichnet eine Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen über das Internet, z.B. auf Social-Media Plattformen oder über Internetspiele.

    Der Begriff „Grooming (Striegeln)“ bezeichnet dabei das subtile Annähern an Kinder und Jugendliche über einen Chat. Täter gehen dabei oftmals subtil vor und versuchen in der Regel über eine Scheinidentität, Einfluss auf das Opfer zu nehmen und das entstandene Vertrauensverhältnis für sexuelle Übergriffe oder sonstige Gewalt zu missbrauchen. Dabei werden Kinder aufgefordert, Nacktaufnahmen zu übersenden, sich live vor der Kamera zu zeigen oder sich mit den Tätern im realen Leben zu treffen.

    Cybergrooming ist gemäß § 176 b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.
    Haben Sie den Verdacht, eine Schülerin, ein Schüler könnte von Cybergrooming betroffen sein, suchen Sie das vertrauensvolle Gespräch. Hinweise auf Cybergrooming können sein, dass Schülerinnen und Schüler ihre Internetkontakte verheimlichen oder Verhaltensänderungen zeigen.

    • Führen Sie ein Gespräch mit der betroffenen Schülerin, bzw. dem betroffenen Schüler, indem Sie sich den Vorgang schildern lassen, um für eine erste Entlastung zu sorgen und Vertrauen aufzubauen.
    • Lassen Sie die Schülerin beziehungsweise den Schüler Beweise sichern. Dies kann das Speichern von Chatprotokollen und Bildern sein.
    • Informieren Sie die Schulleitung und besprechen Sie das weitere Vorgehen
    • Über die Schulleitung sind die Eltern zu informieren. Der Einbezug der Schulpsychologie ist zu beraten.
    • Die Schulleitung entscheidet darüber die Polizei zu informieren.
    • Der Opferschutz hat oberste Priorität. Je nachdem, ob der Vorfall in der Klasse bekannt wurde oder wenn das Opfer das möchte, kann jedoch in der Klasse über den Vorfall gesprochen werden. Hierfür kann die Hilfe der Schulpsychologie oder Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden.

    Hier finden Sie weitere Informationen und Materialien zu Cybergrooming:

    • Machen Sie das Thema zum Bestandteil des Unterrichts.
    • Sprechen Sie mit den Schülerinnen und Schülern über die Gefahren der Anbahnung von sexuellen Übergriffen im Netz.
    • Klären Sie die Schülerinnen und Schüler über die technischen Möglichkeiten auf, z.B. das Sichern von Accounts und Erstellen von Screenshots zur Beweisführung.

    Jugendmedienschutzkonzept

    Kinder und Jugendliche sollen sowohl im Rahmen der Medienbildung als auch im Bereich des Jugendmedienschutzes einen altersentsprechenden, interessenbezogenen und zielorientierten Umgang mit Medien erlernen, der sie vor ungeeigneten Inhalten und Erfahrungen schützen kann. Wie dies im schulischen Alltag entsprechend umgesetzt wird, soll auch im Medienbildungskonzept Öffnet sich in einem neuen Fensterverankert sein. Dazu können Sie die Fachberaterinnen und Fachberatern Medienbildung an Ihrem Staatlichen Schulamt unterstützen. Diese arbeiten in enger Absprache mit den Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberatern zusammen.  

    Auch Initiativen wie klicksafe bieten inhaltliche Unterstützung, u.a. durch die Bereitstellung von pädagogischen Materialien, dabei, wie Jugendmedienschutzthemen fächerintegrativ und in verschiedenen Jahrgangsstufen unterrichtet werden können.

    Zur Vertiefung des Jugendmedienschutzes an Ihrer Schule bieten die Staatlichen Schulämter Unterstützung bei pädagogischen Tage zu unterschiedlichen Themen des Jugendmedienschutzes an. Weiterhin steht die Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern bei Fragen rund um die Prävention von Risiken aus dem Bereich Jugendmedienschutz unterstützend zur Seite.

    Das Hessische Kultusministerium bietet jährlich eine Fortbildungsreihe an, in welcher Lehrkräfte zu Medienschutzberaterin oder Medienschutzberater an Grund- und Förderschulen bzw. zu Jugendmedienschutzberaterinnen und –beratern an Sekundarstufenschulen und beruflichen Schulen ausgebildet werden. Die Reihe gibt einen Überblick über zentrale und aktuelle Fragestellungen des schulischen Medienschutzes. Die Termine der Fortbildungsreihe werden im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums bekanntgegeben.

    Weitere Informationen zu den Fortbildungsreihen finden Sie auf dem Hessischen Bildungsserver.

    Weiterhin werden über den „Wochenplan FortbildungÖffnet sich in einem neuen Fenster“ auf dem Schulportal regelmäßige Veranstaltungen  zum Jugendmedienschutz angeboten.

    Online-Challenges

    Online-Challenges auf Social-Media-Plattformen, z.B. TikTok, finden zahlreiche Nachahmerinnen und Nachahmer. Die Challenges gelten bei einer Vielzahl der Schülerinnen und Schüler als unterhaltsam, sie verbreiten sich schnell in der digitalen Welt und können durch gegenseitiges Nominieren einen Mitmachzwang erzeugen. Einige Challenges sind mit erheblichen Risiken verbunden. Es werden dabei Gesundheitsgefährdungen in Kauf genommen, wie zum Beispiel

    • Skullbreakerchallenge – das Wegziehen der Beine von hinten ohne Vorwarnung
    • Pilotenchallenge - freiwilliges Würgen einer anderen Person bis zur Bewusstlosigkeit
      • oder auch hohe Sachschäden verursacht, wie z.B.
    • „Coronamaskenchallenge“ - durch Sägen mit den Maskenbändern an Schulstühlen
    • „Creed 3-Challenge“ - das Stören von Filmvorführungen bis hin zu Sachbeschädigungen in Kinosälen.

    Es ist daher wichtig, Schülerinnen und Schüler für die Mechanismen und Folgen solcher Challenges durch präventive Aufklärung und regelmäßige Informationen zu sensibilisieren.  

    • Sprechen Sie die Risiken von Challenges an und hinterfragen Sie mit den Schülerinnen und Schüler ihren Nutzen kritisch. 
    • Bleiben Sie mit den Schülerinnen und Schülern im Austausch und nehmen Sie aktuelle Challenges zum Anlass, diese im Unterricht zu thematisieren.

    TK-MedienUniversum

    Da viele Kinder in der Grundschule ein eigenes Mobilgerät besitzen, müssen sie den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartphone frühzeitig erlernen. Hilfestellungen gibt es beim TK-Medien Universum.

    Materialien für Lehrkräfte

     

    Unterstützungs- & Fortbildungsangebote

    Lehrkräften stehen vielfältige Qualifizierungsangebote zum Thema Medienkompetenz und –bildung zur Verfügung. Das Hessische Kultusministerium bietet landesweite Fortbildungsreihen zur Ausbildung von Medienschutzberaterinnen und –beratern sowohl für Sekundarschulen, als auch für Grundschullehrkräfte und Förderschullehrkräfte an. Die Ausschreibung finden Sie auf der Fortbildungsseite der Hessischen Lehrkräfteakademie unter dem Suchenbegriff „Medienschutz“ und dem Anbieter „Hessisches Kultusministerium“. Außerdem gibt es die landesweiten Fortbildungsangebote der Hessischen Lehrkräfteakademie, etwa die Online-Formate des Wochenplans Fortbildung, die pädagogischen Unterstützungsangebote der Staatlichen Schulämter oder die Beratungsangebote der kommunalen Medienzentren.

    Entsprechende Angebote finden Sie hier:

    Wochenplan Fortbildung

    Im Wochenplan Fortbildung gibt es ein breites Angebot praxisorientierter Fortbildungen zu verschiedenen Themen wie die vielfältigen Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Technik und Medien, Bild-KI und Fake News, „Kinder- und Jugendmedienschutz – wie Elternarbeit gelingen kann“ oder „How to – TikTok verstehen“ und „Von Chatbot bis KI – Künstliche Intelligenz in Grund- und Förderschule“  sowie Anregungen für den Umgang mit problematischen Begleitphänomenen der Digitalisierung wie Cybermobbing.

    Das Angebot ist kostenfrei sowie frei zugänglich und kann von jeder hessischen Lehrkraft genutzt werden.