Jugendliche stehen in einem Kreis und schauen auf ihr Handy

Notwendigkeit von Schutzzonen an Schulen

Smartphones, Tablets und Smartwatches sind aus dem Schulalltag kaum noch wegzudenken. Neben der unterrichtlichen Nutzung – etwa zur Recherche – dienen sie vor allem privaten Zwecken: Chatten, Surfen, Spielen. Auf dem Schulweg oder in Pausen werden Online-Spiele gespielt oder Inhalte aus sozialen Netzwerken konsumiert. Häufig werden – oft unbewusst – auch Fotos oder Videos von Mitschülerinnen und Mitschülern im Klassenchat geteilt. Persönliche Gespräche treten dabei zunehmend in den Hintergrund. Das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen, führt bei vielen Kindern und Jugendlichen zu Stress. Laut Studien, etwa der OECD, beeinträchtigen ständige Online-Präsenz und sozialer Druck über soziale Medien die psychische Gesundheit, hemmen die Entwicklung von Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten und verringern die Konzentrationsfähigkeit. Die OECD empfiehlt daher klare Regeln. Weitere Informationen der OECD finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Auch Cybermobbing, Fake News, Deepfakes oder Gewaltvideos beeinflussen das Selbstwertgefühl, die schulischen Leistungen und die demokratische Meinungsbildung junger Menschen.

Mit dem Gesetz zu Smartphone-Schutzzonen, das zum 01.08.2025 in Kraft tritt, wird für Schulen ein klarer Rechtsrahmen geschaffen. Ziel ist es, konzentriertes Lernen und sozialen Austausch zu fördern und gleichzeitig den Umgang mit digitalen Medien bewusst zu gestalten. Das Gesetz beinhaltet auch Maßnahmen zur Stärkung digitalisierungsbezogener Kompetenzen, etwa zur Reflexion von Risiken wie Ablenkung und Cybermobbing.

Elemente des Gesetzes

Die schulgesetzliche Grundlage der Smartphone-Schutzzonen

Schülerinnen und Schüler dürfen digitale Endgeräte wie Smartphones oder Tablets mit zur Schule bringen, deren Nutzung ist aber auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können durch Lehrkräfte, Aufsichtspersonen oder Konferenzbeschlüsse für schulische Zwecke erlaubt werden. Die Schulordnung regelt die Details vor Ort. Bei Verstößen kann das Gerät bis zum Ende des Schultages einbehalten werden.

Für Grundschulen und Förderschulen ist die Nutzung generell untersagt, in weiterführenden Schulen sind Ausnahmen für bestimmte Zeiten oder Orte möglich (z. B. Oberstufenräume, Pausenbereiche). Über die Schulkonferenz können entsprechende Regelungen getroffen und in der Schulordnung festgeschrieben werden. In Einzelfällen – etwa bei medizinischen Notfällen, Barrierefreiheit oder organisatorischen Absprachen – kann auch eine private Nutzung erlaubt werden. Das Gesetz finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die entsprechende Begründung hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Verankerung digitalisierungsbezogener Kompetenzen

Das Gesetz stärkt die Vermittlung digitaler Kompetenzen in allen Fächern – bereits ab der Grundschule. Digitale Medien sollen altersgerecht in den Schulalltag integriert und systematisch weiterentwickelt werden. Schulen leisten dabei einen Beitrag zur Medienbildung, die jedoch auch Verantwortung des Elternhauses ist.

Sie umfassen u. a. Kommunikation, kreatives Problemlösen, kritisches Denken, Zusammenarbeit und sicheres Handeln im digitalen Raum. Dazu gehört der kompetente Umgang mit Programmen, Datenschutz-Einstellungen, die Nutzung digitaler Werkzeuge im Team sowie der kritische Umgang mit Informationen – etwa zur Erkennung von Fake News oder KI-Inhalten. Auch respektvolle Kommunikation im Netz, Netiquette und der Schutz vor Cybermobbing spielen eine Rolle. Weitere Informationen wie man als Elternteil Kinder in der Mediennutzung unterstützen kann, finden Sie hier.

Eltern als Partner der Medienerziehung

Da die Schulen die genannten gesetzlichen Bestimmungen konkretisieren und nach den bestimmten Begebenheiten vor Ort anpassen, sollten Sie sich über die Schulordnung informieren. Bei Fragen können Sie sich mit der Schul- und Klassenleitung in Verbindung setzen oder das Thema bei einem Elternabend aufgreifen.

Die Möglichkeiten, wie Sie bei der Ausgestaltung der Nutzung von digitalen Medien an der Schule aktiv mitwirken können, sind vielfältig. Beispielsweise können im Rahmen von Elternabenden, Thematiken rund um die kompetente Mediennutzung diskutiert werden. Unterstützende Informationen hierzu finden Sie hier. Weiterhin können Sie über die Lehrkraft oder den Elternbeirat erfahren, ob es eine entsprechende Fachgruppe an der Schule gibt, in der sie gegebenenfalls thematische Impulse und Anregungen geben können. Jede hessische Schule hat ein sogenanntes Medienbildungskonzept zu erstellen, worin unter anderem auch die unterrichtliche Gestaltung kompetenter Mediennutzung beschrieben wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ehrenamtlich als Elternbeirat tätig zu werden. In Elternbeiratssitzungen können Sie direkt über die inhaltliche Ausrichtung des Schulprogramms mitwirken. Weitere Informationen dazu finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Sie können zudem ihr Kind ermutigen als Klassensprecher Teil des SchülerratsÖffnet sich in einem neuen Fenster zu werden und sich dabei für die Interessen der Schülerinnen und Schüler einzusetzen. 

Um digitale Medien verantwortungsvoll und selbständig nutzen zu können, benötigen Kinder Unterstützung. Sie als Eltern nehmen in Ihrer Vorbildfunktion eine maßgebliche Rolle ein, die kompetente Nutzung zu erlernen. Dazu gehört neben den vielfältigen Möglichkeiten, digitale Medien kreativ – auch im Lernkontext – einsetzen zu können unter anderem:

  • das Wissen um mögliche Herausforderungen und Risiken wie Cybergrooming oder der Schutz von privaten Daten
  • das Einhalten der sogenannten Netiquette um Cybermobbing und Hate Speech vorzubeugen
  • das Vereinbaren von Mediennutzungszeiten auch zur Vorbeugung einer Medienabhängigkeit
  • das Wissen darüber, wie recherchierte Informationen kritisch eingeordnet werden können, um beispielsweise KI-generierte Deepfakes zu erkennen

Zeigen Sie Interesse an dem medialen Alltag Ihres Kindes. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es sich vertrauensvoll an Sie wenden kann und auch in schwierigen Situationen Unterstützung durch Sie erhält. 

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