Ein Junge sitzt traurig auf einer Treppe. In der Hand hält er ein Handy.

Hass im Netz

Hetze, Hass und Diskriminierung finden im Internet immer mehr Verbreitung – besonders in den Kommentarspalten sozialer Netzwerken oder durch sogenannte Fake-Accounts. Diese Hassrede – auch als Hatespeech benannt, bezeichnet strafbare Äußerungen durch verbale Angriffe auf Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Attribute wie Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Weltanschauung, religiöse oder ethnische Zugehörigkeit. Die Inhalte können entsprechend extremistisch, rassistisch, antisemitisch, sexistisch oder gewaltverherrlichend sein.

Daneben findet Hate Speech auch über Bilder bspw. in Form rassistischer Memes oder des ungewollten Zusendens von Dickpics statt. Auch das Stalken in Sozialen Netzwerken und das sogenannte Doxing – ein Zusammentragen von persönlichen Daten mit entsprechender Veröffentlichung - gehören dazu. Hass im Netz ist als ein Oberbegriff zu verstehen, der verschiedene Phänomene umfasst, wobei einige davon strafrechtlich relevant sind. Dazu gehören Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung.

Hate Speech kann über Soziale Netzwerke, Messenger-Apps, Chaträume oder auch Gaming Plattformen stattfinden. Die digitale Anonymität erschwert eine Identifikation des Täters/ der Täterin.

Digitale Angriffe können zu analogen Angriffen führen. Auch kann ein stetiger Wechsel zwischen analoger und digitaler Gewalt bestehen. Richtet sich die Hassrede individuell an eine einzelne Person, spricht man von Cybermobbing. Mit beiden Phänomenen können die Opfer rund um die Uhr konfrontiert werden.

Haben Sie als Elternteil weiterführende Fragen zu dem Thema Cybermobbing, können Sie sich hier informieren. Lehrkräfte finden auf dieser Seite Unterstützung.

Wie wird Hass im Netz wahrgenommen?

In der JIM-Studie 2023 gaben 51% der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren an mit beleidigenden Kommentaren, 42% mit extremen politischen Ansichten und 39% mit Hasskommentaren konfrontiert worden zu sein. Diese Werte sind im Vergleich zu den Vorjahreswerten in der JIM-Studie Plus angestiegen. Diese benennt, dass hasserfüllte Kommentare vor allem in Form von entsprechenden Posts oder Videos auf Social Media oder Internetseiten wahrgenommen werden. Weiterhin in Gruppen- oder Klassenchats. Vor allem sind die bei Jugendlichen beliebten Plattformen Instagram, TikTok, YouTube und dem Messenger WhatsApp davon betroffen.

Angesichts der hohen Alltagsrelevanz dieser Probleme zeigen die Untersuchungsergebnisse die Bedeutung eines kompetenten Umgangs mit problematischen Inhalten im Netz sowie die Förderung von Medienkompetenz bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dies bekräftigen auch die Zahlen aus der aktuellen Studie des Kompetenznetzwerkes gegen Hass im Netz. Dazu wurden bundesweit mehr als 3.000 Personen ab 16 Jahren befragt. Auch diese Ergebnisse bezeugen eine Zunahme von Hass im Netz, wovon vor allem junge Menschen sowie Personen mit sichtbarem Migrationshintergrund und Menschen mit homo- und bisexueller Orientierung betroffen sind. Weiterhin zeigt die Studie, dass Hass im Netz weitreichende gesellschaftliche Folgen hat. Vor allem Betroffene äußern ihre Meinung aus Angst nicht mehr frei oder ziehen sich ganz aus dem Netz zurück. Hass im Netz wird damit - laut dem Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz - zu einer Gefährdung der Meinungsvielfalt im öffentlichen Raum und bedroht den demokratischen Diskurs. Das Gesetz gegen digitale Gewalt soll Nutzerinnen und Nutzer im Umgang mit Hass im Netz unterstützen. Digitale Dienstleister und vor allem Online-Plattformen müssen sich seit dem 17. Februar 2024 zu mehr Schutz und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichten, seitdem gilt der sogenannte Digital Services Act (DSA, Digitale-Dienste-Gesetz). Dazu gehört neben der Einrichtung von konkreten Beschwerdemöglichkeiten auf Plattformen bspw. auch das Entfernen von extremistischen Inhalten durch den Plattformbetreiber.

Was kann man tun?

  • Hassrede sollten niemals ignoriert werden. Beziehen Sie Stellung bspw. durch das Kommentieren in den Kommentarspalten.
  • Melden Sie problematische Inhalte indem Sie Chatverläufe speichern oder Screenshots erstellen. Dazu können Sie sich
    • direkt an den Betreiber (über ein Kontaktformular oder per Email) der Plattform wenden, um zum Löschen des Inhalts aufzuforden.
    • direkt an die Internetbeschwerdestelle wenden.
    • sich an Ihre Polizeidienststelle vor Ort wenden, um Anzeige zu erstatten oder einen Hinweis auf die Täterinnen und Täter geben.
    • die Checkliste von Klicksafe unterstützend nutzen.

Ihre Kinder können Sie durch entsprechende Sicherheitseinstellungen auf den (mobilen) Endgeräten vor Hassrede schützen. Eine allumfassende Garantie, dass Ihr Kind dadurch nicht mit diesem Phänomen konfrontiert wird, ist jedoch nicht gegeben. Hinweise dazu finden Sie unter der FAQ „Wie kann ich das Smartphone/ Tablet meines Kindes kindersicher machen?“ auf Informationen für Eltern | Digitale Schule Hessen.

Wer unterstützt im Falle von Hass im Netz?

Juuuport.de klärt zu Fragen rund um Hass im Netz auf, berät (anonym) betroffene Jugendliche von Hass im Netz und leitet entsprechend gemeldete Inhalte an die Internetbeschwerdestelle weiter.

Die gemeinnützige Organisation HateAid setzt sich für Toleranz und Respekt im Netz ein. An sie kann man sich als Betroffene/ Betroffener von Hate Speech wenden, um sich beraten und rechtlich unterstützen zu lassen. Sie ist Partner des Kompetenznetzwerkes gegen Hass im NetzÖffnet sich in einem neuen Fenster. Auf der Homepage finden sich zu dem Thema weitere Informationen.

Wo kann ich Hass im Netz melden?

Neben dem Portal juuuport.de oder HateAid und der Internetbeschwerdestelle kann man sich an die Meldestelle Hessen gegen Hetze wenden.

Sie wird durch das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport betrieben. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, potenzielle Hassrede bzw. Hate Speech einfach und schnell per Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster, E-Mail oder Telefon zu melden. Hinweise werden an entsprechende Behörden weitergeleitet. Betroffene werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt auf Beratungs- und Unterstützungsangebote der Behörden und der zivilen Partner des Meldesystems hingewiesen und im Bedarfsfall vermittelt.

Weiterhin bietet die Meldestelle hessenweit Aufklärungsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Lehrkräften, ehrenamtlich Tätigen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern an: Hessen gegen HetzeÖffnet sich in einem neuen Fenster