Ein Junge spielt an einer Konsole.

Altersfreigaben bei Online-Spielen, Apps und Videos

Bei der Auswahl von Online-Spielen, Apps oder Videos stellt sich für Eltern häufig die Frage, für welches Alter sie geeignet sind. Auf DVDs oder im App-Store, im Kino oder bei Streamingdiensten sind Altersfreigaben und Logos der Selbstkontrollinstanzen USK, FSK, FSF oder der FSM zu finden. Um welche Institutionen handelt es sich dabei und wie erfolgt die Einstufung, für welches Alter ein Medium geeignet ist? Der folgende Überblick soll Eltern eine Orientierung geben und helfen, die Altersfreigaben einordnen zu können. 

Welche Institutionen prüfen (digitale) Medien und welche Alterseinstufungen gibt es?

Über die Alterseinstufung entscheiden sogenannte Selbstkontrollinstanzen. Rechtlich begründet wird dies durch das Jugendschutzgesetz, rechtlich geregelt durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Darin ist u.a. geregelt, dass Medieninhalte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beispielsweise durch Gewaltdarstellungen nicht beeinträchtigen dürfen.

Bei Filmen, Werbefilmen und Serien, die in Deutschland in Kinos, Online oder auf DVD/ Blue-Ray veröffentlicht werden, ermittelt die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH) die Altersfreigabe. Es besteht für Filmanbieter keine rechtliche Verpflichtung, Filme durch die FSK prüfen zu lassen. Jedoch dürfen Filme, die eine entsprechende Kennzeichnung nicht besitzen, nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von Computerspielen und anderen interaktiven Medien in Deutschland. Für Online-Spielplattformen gibt es seit 2021 auch eine Kennzeichnungspflicht für Games, die nur online erscheinen. Die entsprechende Alterseinstufung von Online-Spielen und weiterhin von Apps geschieht innerhalb der internationalen Kooperation „International Age Rating Coalition“ (IARC). Die Altersfreigaben werden ausschließlich in Bezug auf den Jugendschutz vergeben und nicht danach, ob das Spiel kognitiv für das vergebene Alter passend ist. Zu den jugendschutzrelevanten Themen zählen Risiken wie Lootboxen, In-App-Käufe oder Chatfunktionen und damit verbunden die Gefahr von Cybergrooming oder Cybermobbing.

Eine gesetzliche Prüfpflicht besteht nicht. Die Prüfung geschieht auf Antrag der Medienanbieter.

Folgende fünf Einstufungen gelten bei den Altersfreigaben für Spiele und für Filme:

  • USK/ FSK 0: Freigegeben ohne Altersbeschränkung
    • Sowohl bei Spielen als auch bei Filmen besteht keinerlei Beeinträchtigungspotential für Kinder & Jugendliche.
    • USK/ FSK 6: Freigegeben ab 6 Jahren
      • Das Umfeld der Spiele ist eine Fantasiewelt und Hauptcharaktere sind Comic- oder Trickfilmheldinnen und –helden.
      • Spannungs- und Bedrohungsmomente in Filmen mit dieser Altersfreigabe dürfen weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist maßgebend.
    • USK / FSK 12: Freigegeben ab 12 Jahren
      • Spielszenen beinhalten als Randerscheinung Kampf- und Gewaltszenen, eine klare Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Spielwelt und realer Welt ist gegeben
      • Bei diesen Filmen kann es zu einer höheren Erregungsintensität - beispielsweise in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen -  kommen, die in dieser Altersspanne durch eine distanzierte Wahrnehmung verarbeitet werden kann. Darunter fallen jedoch keine gewaltbezogenen Action-Filme, deren Inhalte zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden können. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils Filme mit einer Altersfreigabe von 12 Jahren im Kino anschauen.
    • USK / FSK 16: Freigegeben ab 16 Jahren
      • Spiele dieser Altersklasse enthalten häufig Gewalthandlungen, militärische Missionen sowie bewaffnete Kämpferfiguren wobei alle Gewaltszenen klar als Spielsituationen erkennbar sind.
      • In dieser Altersstufe kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Nicht freigegeben für dieses Alter werden u.a. gewaltverherrlichende Filme oder Filme, deren Inhalt einem partnerschaftlichen Rollenverständnis entgegenstehen oder einzelne Gruppen diskriminieren. Mit besonderer Sensibilität wird u.a. die Werteorientierung in Bezug auf politischen Radikalismus und Drogenkonsum geprüft.
    • USK / FSK 18: Keine Jugendfreigabe
      • Sie sind für Minderjährige als schädigend zu bewerten
      • Bei Filmen wird dieses Kennzeichen vergeben, wenn keine einfache (Vertrieb des Films) bzw. schwere Jugendgefährdung (für die Freigabe im Rahmen von öffentlichen Vorführungen) vorliegt.
  • Nach der Einstufung wird das Spiel bzw. der Film mit der entsprechenden Kennzeichnung versehen. Diese Kennzeichnung ist auf der Verpackung und oft auch im digitalen Vertrieb gut sichtbar angebracht, sodass Konsumenten und vor allem Eltern leicht erkennen können, ob das Spiel oder der Film für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist.

Auch nach der Freigabe bleiben USK und FSK in gewissem Maße involviert. Sie überprüfen regelmäßig, ob die Altersfreigaben eingehalten werden und ob neue Inhalte bei Spielen, wie beispielsweise durch Updates oder Erweiterungen, die ursprüngliche Einstufung beeinflussen könnten.  U.a. ergab sich bei Spielen durch die Einführung neuer Kriterien eine Erhöhung der Altersfreigabe. Wichtig dabei ist zu beachten, dass der Handel und auch Institutionen rechtlich an diese Altersempfehlungen der USK und FSK gebunden sind.

Altersfreigabe bei Streamingdiensten

Streamingdienste, die ihre Angebote zeitlich ungebunden für Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stellen, werden gerade bei Jugendlichen immer beliebter.

Für Streamingdienste, die hauptsächlich Film und Videomaterial zur Verfügung stellen, gilt ebenfalls der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, wenn sie ihren Sitz in Deutschland haben. Die Filme, die gezeigt werden, haben meist ein FSK-Logo, da sie sich der Prüfung dieser Organisation unterzogen haben. Weitere Informationen, wie auf den einzelnen Streaming-Plattformen mit dem Jugendschutz umgegangen wird, finden Sie in dem Artikel Streaming – aber sicher! von Schau hin.

Als Selbstkontrollinstanz prüft die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.) TV-Programme und fernsehähnliche Inhalte im Internet. Geprüft werden Serien, TV-Filme, die nicht im Kino gezeigt oder anderweitig vermarktet wurden, und Filme, die eine FSK-Freigabe ab 12 Jahren erhalten haben. Filme für Kinder bis zwölf Jahren können von 6Uhr bis20 Uhr gesendet werden. Das Abendprogramm zwischen 20 Uhr und 22 Uhr darf Filme mit einer Altersfreigabe ab 12 ausstrahlen. Filme ab 16 Jahren dürfen ab 22 h und Filme ohne Jugendfreigabe ab 23h bis 6h gezeigt werden.

Die FSMÖffnet sich in einem neuen Fenster(Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V) ist eine Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Onlinemedien und befasst sich mit Jugendmedienschutz im Internet. Sie unterstützt Unternehmen und Anbieter dabei, die gesetzlichen Jugend­schutzbestimmungen einzuhalten. Die FSM ist u.a. Mitbegründerin der sogenannten Internetbeschwerdestelle an die man sich bei Internetverstößen u.a. in Bezug auf illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte hinwenden kann.

Tipps für Eltern

  • USK und FSK geben keinen Hinweis darauf, ob das Spiele oder Filme pädagogisch wertvolle Inhalte vermittelt. Die Einstufung besagt nur, dass die Medien für diese Altersgruppe unter Jugendschutzaspekten geeignet sind.
  • Beachte Sie, dass eine entsprechende Alterseinschätzung und Einordnung der Organisationen nur eine Orientierung bietet und Sie immer eine persönliche Einschätzung bezogen auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes vornehmen sollten.     
  • Schützen Sie Ihr Kind durch technische Einstellungen bei Streaming, Online-Gaming und in der Nutzung von Apps vor gefährdenden Inhalten.
  • Vereinbaren Sie Medienzeiten und seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst. Reflektieren Sie – auch gemeinsam mit Ihrem Kind – den jeweiligen Medienkonsum.
  • Neben der Altersempfehlung ist es wichtig zu beachten, dass jedes Kind auf Medieninhalte unterschiedlich reagiert. Auch kann es passieren, dass Kinder und Jugendliche - beispielsweise beim Treffen mit Gleichaltrigen - mit Inhalten in Berührung kommen, die nicht für ihr Alter geeignet und/ oder entsprechend freigegeben sind.
  • Kinder und Jugendliche sind einem gewissen Gruppenzwang oder auch einer vermeintlichen Neugierde ausgesetzt. Reagieren Sie verständnisvoll, falls Ihr Kind trotz Vereinbarung einen nicht altersangemessenen Film anschaut bzw. ein Spiel spielt. Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es mit Ihnen vertrauensvoll über die Inhalte sprechen kann, die es verängstigt, irritiert oder auch verstört.