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E-Mail-Adressen
Fragen und Antworten
Grundlegende Funktionen
Bei längerer Abwesenheit (Urlaub, Klassenfahrt, Kur/Reha, Krankheit) ist es sinnvoll, eine Abwesenheitsmeldung zu erstellen. Damit werden Personen, die Ihnen eine E-Mail senden, darüber informiert, dass Sie nicht erreichbar sind.
Sie finden eine ausführliche Beschreibung der Erstellung im AnwenderhandbuchÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Derzeit ist der Zugriff auf die Verwaltungspostfächer der Schule außerhalb des Schulverwaltungsnetzes (HSVN), also aus dem Internet, nicht möglich. Sie dürfen allerdings eine automatisierte Weiterleitung von Ihrem Schulleitungspostfach der Domäne @x.y.schulverwaltung.de auf Ihre personalisierte dienstliche E-Mail-Adresse einrichten und erhalten somit die E-Mails auch außerhalb der Schule.
Registrierung - Anmeldung
Für die dienstliche E-Mail-Adresse erhalten Sie keine separaten Zugangsdaten, der Zugriff erfolgt über Ihre Schul-ID Hessen. Alle Informationen z.B. zur Kennwortrücksetzung sowie aktuelle Hinweise finden Sie auf https://schulid.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Allgemeine Informationen, eine ergänzende Handreichung sowie das Formular zur Beantragung von Funktionspostfächern finden Sie unter Beantragung von Funktionspostfächern | Digitale Schule Hessen .
Wir stellen ausschließlich Funktionspostfächer für den schulischen Datenschutz, die schulische Schwerbehinderten-Vertretung und den Personalrat zur Verfügung.
Davon abweichende Funktionspostfächer können nicht beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf die oben genannten Funktionspostfächer nur über ein dienstliche E-Mail-Adresse (@schule.hessen.de) möglich ist.
Technische Voraussetzung
Sie können auf die dienstliche E-Mail-Adresse über Ihre Schul-ID Hessen zugreifen. Der Zugriff ist Endgeräte, Browser, Netz sowie ortsunabhängig möglich.
Eine Einbindung des Kontos in Clientanwendungen, wie Outlook, Thunderbird oder ein anderes E-Mail-Programm beziehungsweise in die E-Mail-Verwaltung Ihres Smartphones/Tablets, ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Bei der Einbindung in eine Clientsoftware würden Daten und Anhänge in der Regel automatisiert auf Ihr Endgerät heruntergeladen. Ein Download darf jedoch nur als bewusste Einzelentscheidung durch die Anwenderinnen und Anwender erfolgen.
Das E-Mail-Konto hat 1GB Speicherplatz. E-Mails mit Dateianhängen dürfen insgesamt maximal 25 MB groß sein.
Nutzungsvorgaben
Wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, dann ist die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse für Sie ab dem Schuljahr 2021/2022 (01. August 2021) verpflichtend. Nutzungsverpflichtung bedeutet, dass Sie sich das Konto einrichten und Ihre E-Mails regelmäßig abrufen und lesen müssen.
Die genauen Regelungen finden Sie in der E-Mail-Richtlinie.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Arbeitszeitmodelle von Personen an öffentlichen hessischen Schulen variieren untereinander stark und unterscheiden sich besonders von denen der Verwaltung. Daher sollte das elektronische Postfach ähnlich häufig genutzt werden, wie ein Papierpostfach in der Schule. An planmäßig unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien besteht diese Verpflichtung nicht, ebenso bei Sonderurlaub (kurzfristige Abwesenheiten fallen darunter).
Die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse setzt die Einhaltung der Datenschutzregelungen voraus.
Insbesondere dürfen besonders schützenswerte und sensible Daten nicht verarbeitet werden. Das betrifft die besonderen Kategorien von Daten nach Art. 9 DS-GVO: Gesundheit, Behinderung, Herkunft, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, der Identifizierung dienende genetische oder biometrische Daten. Außerdem sind Personalaktendaten (oder vergleichbare Daten) ebenfalls für die Nutzung ausgeschlossen. Dies ist auch und insbesondere bei dem Versand von Anhängen zu berücksichtigen. Die E-Mail-Richtlinie liefert weitere Details in Kapitel 9: E-Mail-Richtlinie.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die private Nutzung Ihrer dienstliche E-Mail-Adresse ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie dürfen sich allerdings für dienstliche Zwecke auf anderen Internetseiten mit Ihrer Adresse registrieren. Dies gilt zum Beispiel für Bildungsangebote von entsprechenden Anbietern oder für die Bestellung von Unterrichtsmaterialien. Die Kommunikation mit Eltern und Schülern fällt ebenfalls unter dienstliche Zwecke und ist somit auch zulässig. Beachten Sie hierfür die E-Mail-Richtlinie und die Hinweise zum Datenschutz.
Die Nutzung von E-Mail-Konten anderer Anbieter, beispielsweise von Schulträgern oder einem anderen Provider, der durch die Schule beauftragt wurde, ist weiterhin zulässig. Allerdings ist nur die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse des Landes Hessen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend. Ihre Schule sollte daher entscheiden, wie sie mit der Verwendung bestehender Adressen weiter verfahren möchte.
Ja, die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse ist mit privaten Endgeräten möglich, sofern dies vorab der Schulleitung angezeigt wurde.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und Anforderungen der E-Mail-RichtlinieÖffnet sich in einem neuen Fenster an die Nutzung eines privaten Endgerätes.
Zur Nutzung der personalisierten dienstlichen E-Mail-Adresse sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen an öffentlichen hessischen Schulen berechtigt. Ausgenommen sind VSS-Kräfte und Externe, wie zum Beispiel Sekretariatskräfte der Schulträger oder anderweitig an der Schule tätige Personen.
Die automatisierte Weiterleitung von dienstlichen E-Mails ist nur unter bestimmten Vorgaben und Kriterien gestattet, weiterführende Informationen erhalten Sie auf Anfrage von dem Helpdesk HKM.
Gestattet ist die automatisierte Weiterleitung von einem Landespostfach (schulleitung@ oder poststelle@) oder einem Postfach der Schulträger auf Ihr dienstliche dienstliche E-Mail-Adresse.
Eine manuelle Weiterleitung von dienstlichen E-Mails in Form einer Einzelentscheidung bleibt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich. Danach dürfen personenbezogene Daten nur dann weitergeleitet werden, wenn dies erforderlich ist. Andernfalls sind diese Daten vor der manuellen Weiterleitung unkenntlich zu machen oder zu löschen.
- Im elektronischen Geschäftsverkehr mit Dritten ist die Verwendung einer Signatur erforderlich und verpflichtend.
- Mindestanforderung: Angabe der Dienststelle (zum Beispiel die Schule) und des Namens der unterzeichnenden Person.
- Empfehlung: Weitere Kontaktangaben, wie die Anschrift der Dienststelle und eine Telefonnummer. Diese Angaben sind freiwillig.
- Die Erstellung der Signatur ist ausführlich im Handbuch beschrieben.
Persönliche Daten
Wenn sich Ihr Name geändert hat (beispielsweise durch Heirat) oder in der E-Mail-Adresse falsch ist, müssen Sie Ihre personalverwaltende Dienststelle (in der Regel Staatliches Schulamt beziehungsweise Lehrkräfteakademie) schriftlich informieren. Dazu ist ein belegendes Dokument, wie zum Beispiel eine Heiratsurkunde, erforderlich. Die Dienststelle ändert Ihre Daten dann ab und Sie erhalten automatisch eine neue E-Mail-Adresse. Ihre gespeicherten Daten bleiben weiterhin erhalten.
Sollten Sie mehrere Vornamen haben, wird immer nur der Rufname verwendet. Dies ist Ihr erster Vorname. Sollte der erste Vorname nicht Ihr gewünschter Rufname sein, können Sie dies ändern, indem Sie gegenüber Ihrem Standesamt eine andere Reihung festlegen (§45a PStG). Die personalverwaltende Dienststelle kann dann die Namensänderung in Ihren Personaldaten vornehmen. Ihre dienstliche E-Mail-Adresse und Schul-ID Hessen wird automatisch angepasst.
Die Kontaktdaten entsprechen den hinterlegten Personaldaten in Ihrer personalverwaltenden Dienststelle. Bitte informieren Sie das Schulamt beziehungsweise die Lehrkräfteakademie über die erforderliche Änderung. Auch die Schulleitung kann über die LUSD eine Änderung beantragten.
Abwesenheit: Eine längere Abwesenheit, wie zum Beispiel Krankheit, Kur/Reha oder eine Elternzeit, wirkt sich in der Regel nicht auf die Gültigkeit Ihre dienstlichen E-Mail-Adresse aus. Es bleibt aktiv und Sie können weiterhin darauf zugreifen. Wir empfehlen die Einrichtung einer Abwesenheitsmeldung. In Ausnahmefällen, wie eine Beurlaubung ohne Bezüge im nichtdienstlichen Interesse oder der vorläufigen Rente wird Ihr Konto zunächst deaktiviert und nach drei Monaten gelöscht.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Eine Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führt dazu, dass Ihr Konto am Tag nach Ihrem Ausscheiden zunächst deaktiviert wird. Sollten Sie innerhalb von drei Monaten wieder in den aktiven Dienst oder ein aktives Arbeitsverhältnis eintreten, behalten Ihre Zugangsdaten die Gültigkeit und Ihre gespeicherten Daten bleiben erhalten.
Sollten Sie länger als drei Monate nicht mehr in Ihr Arbeitsverhältnis zurückkehren, werden Ihre Daten und Ihr Konto gelöscht. Bei einem Wiedereintritt nach dieser Zeit erhalten Sie neue Zugangsdaten.
Bei einem Wechsel zwischen öffentlichen Schulen in Hessen bleiben Ihre dienstliche E-Mail-Adresse weiterhin gültig. Dies gilt auch für Ausbilderinnen und Ausbilder oder Referendarinnen und Referendare. Wechsel außerhalb des Schulbereichs führen zu einer Deaktivierung und Löschung des Kontos.
Bei einem Wechsel zwischen öffentlichen Schulen in Hessen bleiben Ihre Kontodaten weiterhin gültig. Dies gilt auch für Ausbilderinnen und Ausbilder oder Referendarinnen und Referendare. Wechsel außerhalb des Schulbereichs führen zu einer Deaktivierung oder Löschung des Kontos.
Seitens des Landes Hessen wird hessischen Lehrkräften und anderen Beschäftigten an öffentlichen hessischen Schulen im Rahmen ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ein personalisierter E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, der aus den personenbezogenen Daten Nachname und Vorname der jeweiligen Lehrkraft gebildet wird. Diese Festlegung gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer des Verfahrens gleichermaßen. Die Konten werden für alle berechtigten Personen auf Basis der Personaldaten automatisiert erstellt und verwaltet.
Nach Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) ist für die Erstellung einer personenbezogenen dienstlichen E-Mail-Adresse für Lehrkräfte zur Gewährleistung der gebotenen differenzierenden Zuordnung die Verwendung der personenbezogenen Daten von Nachname und Vorname zulässig, da die Datenverarbeitung in diesem Zusammenhang für die Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses der betroffenen Lehrkraft erforderlich wird.
Nach der E-Mail-Richtlinie vom 8. Juli 2020 dient die Nutzung personalisierter E-Mail-Adressen ausdrücklich sowohl für die interne Kommunikation als auch für den dienstlichen Kontakt mit Außenstehenden. Die Veröffentlichung von Kontaktdaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist im Rahmen der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zulässig. Die Veröffentlichung im internen Adressverzeichnis dient zur Kontaktaufnahme der Nutzerinnen und Nutzern untereinander. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf eine Löschung aus dem globalen (internen) Adressverzeichnis des Landes Hessen an öffentlichen hessischen Schulen.
Soweit die Personen Aufgaben mit Außenwirkung wahrnehmen oder im Unterricht eingesetzt sind, was den Bedarf für eine Kontaktaufnahme durch Außenstehende bedingen könnte, ist auch eine externe Veröffentlichung beispielsweise auf der Schulhomepage zulässig. In der Regel dient die Veröffentlichung der E-Mail-Adressen in Verbindung mit Name und Funktion dazu, eine Kontaktmöglichkeit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder sonstigen Personen zu gewährleisten. Dabei sind die personenbezogenen Daten der Betroffenen im Rahmen der Kontaktinformationen auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Dies gilt nicht soweit im Einzelfall schutzwürdigen Belange einer Veröffentlichung entgegenstehen. In jedem Falle sind die betroffenen Lehrkräfte oder sonstige an der Schule tätigen Personen vor einer Veröffentlichung zu informieren.
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