Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf Funktionspostfächer nur Inhaberinnen und Inhabern einer dienstlichen E-Mail-Adresse (vorname.nachname@schule.hessen.de) bzw. der Schul-ID Hessen möglich ist.
Als Lehrkraft einer öffentlichen hessischen Schule wird diese automatisch für Sie angelegt (->Einrichtungsschreiben Schul-ID Hessen).
Als Personal der Schulträger (Verwaltungspersonal an Schulen – auch Ersatzschulen) können Sie diese wie folgt beantragen.
Link für schulisches Verwaltungspersonal der öffentlichen Schulträger:
Für Funktionsträger an hessischen Schulen werden gesonderte Postfächer durch das Land Hessen bereitgestellt. Zum einen gibt es Funktionspostfächer der Schulverwaltung, zu denen die Adresse der Schulleitung und der Poststellen gehören. Daneben können örtliche Personalvertretungen, die schulischen Datenschutzbeauftragten sowie die örtliche Schwerbehindertenvertretung ein Funktionspostfach erhalten.
Die Postfächer sind über die Schul-ID Hessen erreichbar. Damit ist die Nutzung Endgeräte und Netz -unabhängig aus dem Internet möglich. Nach Anmeldung an der Schul-ID Hessen werden alle Funktionspostfächer auf die Sie berechtigt sind, als separate Kachel angezeigt. Der Zugriff ist durch Klick auf die Kachel möglich. Sie benötigen keine zusätzlichen Anmeldedaten!
Die Schulleitungen und die Sekretariate erhalten automatisch bei Anlage der Schule Schulverwaltungspostfächer.
Die Nutzung der Schulverwaltungspostfächer ist verpflichtend, wobei das Funktionspostfach Poststelle@... als offizielle Kontaktadresse der Schule dient und für die Kommunikation nach außen veröffentlicht wird. Das Postfach Landesaufgaben@... Dient nur der Zustellung der Landesabituraufgaben und wird nur Schulen mit berechtigter Schulform zur Verfügung gestellt.
Die Schulleitung ist automatisch auf diese Funktionspostfächer berechtigt.
Sollen weitere Personen (z. B. Sekretariatspersonal) Zugriff auf das Funktionspostfach „Poststelle@...“ erhalten, kann die Schulleitung die entsprechenden Berechtigungen in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung bis zu 24 Stunden dauern kann.
Personalvertretungen und Datenschutzbeauftragte
Ein Funktionspostfach für die örtliche Personalvertretung und die schulischen Datenschutzbeauftragten wird jeder Schule automatisiert zu Verfügung gestellt. In der Lehrer- und Schülerdatenbank können die Funktionsträger der Schule diesen zugewiesen und somit auf das Postfach berechtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung bis zu 24 Stunden dauern kann.
Schwerbehindertenvertretung
Die Funktionspostfächer für die örtliche Schwerbehindertenvertretung werden zentral von der Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen beantragt. Änderungen an den Berechtigungen werden ebenso über die Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingegeben.
Weitere Funktionspostfächer
Neben den Schulverwaltungspostfächern ist auch die Einrichtung weiterer Funktionspostfächer der Schulverwaltung (wie zum Beispiel stellvertretende Schulleitung oder Stufenleitung) möglich. Jede Schule kann in Abhängigkeit von der Schulform zwischen drei bis fünfzehn weitere Postfächer erhalten.
Schulform
Max. Anzahl Postfächer
Grundschulen
3
Förderschulen
5
Haupt- und/oder Realschulen
5
Gymnasien
10
Gesamtschulen
15
Berufsschulen
15
Die Aktivierung der Funktionspostfächer wie auch die Berechtigung von Personal kann in der Lehrer- und Schülerdatenbank gesteuert werden. Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung bis zu 24 Stunden dauern kann.
Funktionspostfächer
Fragen und Antworten
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