Wir haben auf Ihre zahlreichen Rückmeldungen reagiert und ermöglichen Ihnen ab dem 9. Dezember 2024 die Schulverwaltungspostfächer auch von Zuhause aus (und nicht nur über den LUSD-Rechner in der Schule) aufzurufen. Hierzu werden die Postfächer inkl. aller Daten zu den Adressen @schule.hessen.de umgezogen. In diesem Zuge ändert sich auch der Name der Postfächer (z. B. poststelle1234@schule.hessen.de) und der Link zur Anmeldung. Künftig sind die Anmeldedaten personenbezogen. Das bedeutet, Sie melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse vorname.nachname@schule.hessen.de an und rufen ihr Funktionspostfach auf.
Ebenfalls wird der Beantragungsprozess optimiert. Künftig müssen Sie keine Anträge mehr ausfüllen und verschicken, sondern können die Beantragung direkt in der Lehrer-und Schülerdatenbank (LUSD) vornehmen. Eine genaue Anleitung hierzu erhalten Sie zu Releasewechsel (6.Dezember 2024) in dem Dokument Neuerungen zum Release 54
Wichtiger Hinweis zum Beantragungsprozess Bitte beachten Sie, dass vom 1. November 2024 bis zum 5. Dezember 2024 keine neuen Funktionspostfächer angelegt werden können. Anträge, die Sie bereits an den HelpDesk übermittelt haben, sind hiervon ausgenommen. Ab dem 6. Dezember 2024 können Sie den Anlageprozess sowie die Zuordnung des Personals jedoch direkt in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) selbst durchführen – ganz ohne Antragsformular. Eine genaue Anleitung hierzu finden Sie im Dokument „Neuerungen zum Release 54“, das zum Releasewechsel am 6. Dezember 2024 zur Verfügung steht.
Für Funktionsträger an hessischen Schulen werden gesonderte Postfächer durch das Land Hessen bereitgestellt. Zum einen gibt es Funktionspostfächer der Schulverwaltung, zu denen die Adresse der Schulleitung und der Poststellen gehören (schulverwaltung.hessen.de). Diese sind ausschließlich über die Verwaltungs-Computer in der Schule über das Hessische Schulverwaltungsnetz erreichbar.
Daneben können örtliche Personalvertretungen, die schulischen Datenschutzbeauftragten sowie die örtliche Schwerbehindertenvertretung ein Funktionspostfach in der Domäne @schule.hessen.de erhalten. Diese Postfächer werden über die Schul-ID Hessen zur Verfügung gestellt und sind Endgeräte unabhängig aus dem Internet erreichbar.
Perspektivisch sollen die Umgebungen der Postfächer zusammengeführt werden. Im Folgenden ist beschrieben, wie die Zugänge beantragt werden können.
Schwerbehindertenvertretung
Die Funktionspostfächer für die örtliche Schwerbehindertenvertretung werden zentral von der Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen beantragt. Änderungen an den Berechtigungen werden ebenso über die Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingegeben.
Personalvertretungen und Datenschutzbeauftragte
Ein Funktionspostfach für die örtliche Personalvertretung und die schulischen Datenschutzbeauftragten wird auf Antrag über die Schulleitung an den Helpdesk eingerichtet. Für die Beantragung ist das Formular Antrag schule.hessen.de zu nutzen. Im Antragsformular sind Angaben zur Schule, zu den zu berechtigenden Personen sowie der Bereich für das Funktionspostfach anzugeben. Schulleitungen senden den Antrag anschließend an den Helpdesk. Nach Einrichtung des Funktionspostfachs und der Vergabe der Berechtigungen erhalten die Antragsteller sowie die berechtigten Personen eine Nachricht, dass das Funktionspostfach genutzt werden kann. Der Zugang zum Funktionspostfach erfolgt über das persönliche Postfach auf der E-Mail-Plattform "@schule.hessen.de". Beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Öffnen der FunktionspostfächerÖffnet sich in einem neuen Fenster. Bei Fragen zur Bedienung des Funktionspostfachs, können Sie das AnwenderhandbuchÖffnet sich in einem neuen Fenster und unsere FAQÖffnet sich in einem neuen Fenster zu Rate ziehen.
Bei Nachfragen steht Ihnen der Helpdesk wie gewohnt unter der Angabe der E-Mail-Adresse des Funktionspostfachs und Ihrer Personalnummer zur Verfügung.
Schulleitung, Poststelle, Landesaufgaben
Die Schulleitungen und die Sekretariate erhalten automatisch bei Anlage der Schule und der Anbindung der Schule an das Hessische Schulverwaltungsnetz Schulverwaltungspostfächer. Es ist kein gesonderter Antrag zu stellen.
Die Nutzung der Schulverwaltungspostfächer ist verpflichtend, wobei das Funktionspostfach Poststelle@... als offizielle Kontaktadresse der Schule dient und kommuniziert wird. Das Postfach Landesaufgaben@... dient der Zustellung der Landesabituraufgaben und wird nur Schulen mit berechtigter Schulform zur Verfügung gestellt.
Die Zugangsdaten zu dem Funktionspostfach Schulleitung@... werden der Schulleitung im Einrichtungsprozess der Schule per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu weiteren Schulverwaltungspostfächern werden an das Funktionspostfach Schulleitung@... übermittelt und können dort abgerufen werden.
Weitere Funktionspostfächer
Für die Einrichtung weiterer Funktionspostfächer der Schulverwaltung (wie zum Beispiel stellvertretende Schulleitung oder Stufenleitung) ist ein Antrag durch die Schulleitung zu stellen. Jede Schule kann in Abhängigkeit von der Schulform zwischen drei bis fünfzehn Postfächer erhalten. Diese sind ausschließlich von den (LUSD-)Verwaltungs-Computern über das Hessische Schulverwaltungsnetz in der Schule aufrufbar. Die zur Auswahl stehenden Postfächer sind dem Antrag zu entnehmen.
Nach dem Anlegen des Funktionspostfachs erhalten die Schulleitung sowie die benannten berechtigten Personen eine E-Mail-Nachricht, welche die Anleitung zum Öffnen eines Funktionspostfachs enthält sowie die ggf. weiteren für das Funktionspostfach berechtigten Personen aufführt.
Bitte beachten Sie: Änderungen (z.B. berechtigte Personen) sowie Löschungen sind umgehend mitzuteilen. Nutzen Sie bitte auch hierfür das jeweilige Formular.
Funktionspostfächer
Fragen und Antworten
Sie haben eine Frage? Die passende Antwort finden Sie vielleicht schon bei unseren FAQs.