Sie haben eine Frage? Die passende Antwort finden Sie vielleicht schon bei unseren FAQs.
Funktionspostfächer
Fragen und Antworten
Allgemeine Aspekte
Die Postfächer werden zum 9. Dezember inkl. aller Daten zu den Adressen @schule.hessen.de umgezogen. In diesem Zuge ändert sich auch der Name der Postfächer (z. B. poststelle1234@schule.hessen.de) und der Link zur Anmeldung. Künftig sind die Anmeldedaten personenbezogen. Das bedeutet, Sie melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse vorname.nachname@schule.hessen.de an und rufen ihr Funktionspostfach auf.
Wir haben wir auf Ihre zahlreichen Rückmeldungen reagiert. Durch den Umzug in @schule.hessen.de entfallen Netzbeschränkungen (LUSD-Rechner). Sie können ab dem 9. Dezember 2024 also auch von zu Hause aus auf die Funktionspostfächer zugreifen. Der Zugriff ist per Single Sign-On möglich. Heißt die Zugangsdaten, die Sie bereits für Ihre Schul-ID Hessen oder OWA nutzen sind ausreichend. Das Kennwort läuft nicht ab und sollten Sie Ihre Zugangsdaten doch mal vergessen haben, können Sie sich diese im Self-service jederzeit, selbständig und direkt zurücksetzten.
Die Inhalte Ihres bisherigen Postfaches werden im Zuge der Migration auf die neue Adresse umgezogen und stehen dort wie bisher zur Verfügung.
Die Inhalte ziehen auf die neue Adresse um. Die Adresse selbst kann für eine Übergangszeit von einem halben Jahr weiterhin angeschrieben werden. Die E-Mail-Nachrichten werden in diesem Zeitraum auf Ihr neues Postfach weitergeleitet.
Sie können sich den Namen entweder anhand der Funktionsbezeichnung und der Dienststellennummer selbst herleiten (z. B. schulleitung1234@schule.hessen.de) oder diese in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ab dem 9. Dezember 2024 im Menüpunkt „Schule“ einsehen. Dort sind alle für Ihre Schule existierenden Konten einsehbar, einschließlich der berechtigten Personen.
Die Schulleitungen sind automatisch auf die Funktionspostfächer Schulleitung und Poststelle berechtigt. Weiteres Personal kann z.B. auf das Postfach Poststelle sowie weitere Funktionspostfächer in der Lehrer-und Schülerdatenbank berechtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen zu Release 54.
Diese Funktionspostfächer werden zum 9.Dezember in @schule.hessen.de migriert. Bitte beachten Sie, dass der Name des Funktionspostfachs sich ändert und die Berechtigung auf das Funktionspostfach für Sie in der LUSD gepflegt werden muss (LUSD-Administrator an Ihrer Schule). Die Inhalte des Funktionspostfachs bleiben alle erhalten.
Ihr Funktionspostfach ist von der Migration nicht betroffen. Der Name des Funktionspostfachs ebenso wie der Zugriffsweg und Ihre Berechtigung bleiben unverändert. Sollten sich Änderungen in der Berechtigung ergäben, so müssen Sie diese jedoch nicht mehr über das Antragsformular dem Helpdesk mitteilen, sondern können die Änderung durch den LUSD-Administrator Ihrer Schule direkt in der LUSD vornehmen lassen. (siehe Releaseinformationen zu Release 54. )
Zugriff und Nutzung
Sie melden sich wie bisher mit Ihrer Schul-ID Hessen ( https://login.schulid.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) an und öffnen dort die Kachel „E-Mail“. Von dort klicken Sie auf Ihren Benutzernamen (Initialen oder Foto – oben rechts) und wählen „Weiteres Postfach öffnen…“ aus. Im sich öffnenden Dialog können Sie die E-Mail-Adresse des Funktionspostfachen eingeben. Es öffnet sich das gewählte Funktionspostfach.
Sie können statt mit der Schul-ID Hessen auch über Ihren LUSD-Rechner in der Schule zugreifen. Hier gilt die Adresse https://hsvnowa.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Sie melden sich mit Ihrer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse @schule.hessen.de und Ihrem gewählten Kennwort an.
Dies ist ab dem 9. Dezember 2024 in der LUSD möglich. Sie erhalten eine Anleitung dazu im Rahmen der Neuerungen zur LUSD R.54 mitgeteilt.
Es gelten die Bestimmungen der E-Mail-Richtlinie Schule in seiner aktuellen Fassung. Diese wird zum Dezember 2024 redaktionell überarbeitet und berücksichtigt ab dann auch die Aufnahme der neuen Postfächer. Sie werden diese ab Dezember in der nichtamtlichen Lesefassung auch auf der Webseite https://email.schule.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster finden.
Technische Unterstützung
Es stehen Ihnen die Anwenderhilfen auf der Webseite https://digitale-schule.hessen.de zur Verfügung oder Sie wenden sich über das Kontaktformular oder per Telefon an den HelpDesk.
Sofern Sie eine genehmigte Ersatzschule (nach §171 HSchG) sind, ist eine Beantragung für alle künftigen Nutzerinnen oder Nutzer erforderlich.
Diese benötigen zur Nutzung einen SAP Ministammsatz. Dazu ist durch die Schulleitung ein Formular auszufüllen und an das zuständige Staatliche Schulamt zu senden. Das Formular finden Sie unter https://schulid.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Sofern das Personal bereits die Schul-ID Hessen, die Verfahren FLiS oder PPB nutzen existiert bereits ein Konto und die Zugangsdaten wurden an die Dienststelle zugestellt.
Sofern Sie zu den wenigen Schulen gehören, die in der Vergangenheit eine Weiterleitung eingerichtet haben, wird diese weitergeführt. Sie müssen nichts veranlassen, außer Sie wünschen eine Änderung.
Ersatzschulen/Rechtliches
Für den Träger der Ersatzschule besteht die Möglichkeit einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) zu unterschreiben. In diesen Fällen ist auch die Nutzung der Schul-ID Hessen möglich. Sie finden die notwendigen Dokumente auf https://schulid.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Sofern Ersatzschulen die Schul-ID Hessen für den Zugriff auf die Postfächer nutzen möchten, muss deren Schulträger einmalig einen Vertrag mit dem Land Hessen schließen. Hierin ist geregelt, wie und zu welchem Zweck das Land Hessen die Daten der Beschäftigten des Schulträgers verarbeiten darf. Der AVV regelt ferner Rechte und Pflichten zwischen dem Land Hessen und den Schulträgern.