Softwareprogramme, die Künstliche Intelligenz (KI) verwenden, erobern zunehmend unseren Alltag und sind zwischenzeitlich auch an Schulen populär. Sogenannte Chatbots (Textroboter) wie z.B. ChatGPT können komplexe Texte schreiben und übersetzen. Dabei handelt es sich um Computerprogramme auf Basis maschinellen Lernens, die nach Eingabe von Fragen oder Aufträgen große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforsten und daraus Texte erzeugen, die von Menschen erzeugten Produkten nicht mehr zu unterscheiden sind.
Mit dem Chatbot ChatGPT des US-Unternehmens OpenAI können so über einen Chat-Dialog beispielsweise Sachtexte, literarische Texte, Konzepte oder Programmcodes erstellt werden. Mit der Nutzung solcher Programme gehen allerdings auch datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Fragestellungen einher, die aktuell in der Gesellschaft noch diskutiert werden und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden können.
ChatGPT beispielsweise steht Nutzerinnen und Nutzern über die Webseite openai.com kostenfrei - aber mit Registrierung - zur Verfügung. Diese Registrierung ist ab 18 Jahren möglich. Das Mindestalter zur Nutzung liegt bei 13 Jahren. Eingegebene Daten werden in die USA übertragen, dort bearbeitet und gespeichert.
Andere KI-basierte Softwareprogramme können Bilder, Musikstücke – oder Videosequenzen erzeugen. Deswegen ist es wichtig, die Chancen und Herausforderungen solcher Programme mit Kindern und Jugendlichen zu behandeln und die jungen Menschen im verantwortungsvollen Umgang damit zu unterstützen.